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Neue Schöffen gesucht: Amtszeit von 2024 bis 2028

Bewerbungen sind ab sofort online möglich

Kampagnenbild zur Schöffenwahl 2023: Schöffinnen und Schöffen gesucht © Stadt Karlsruhe, AfStA

Für die Amtsgerichtbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach werden für die Amtszeit 2024 bis 2028 rund 150 Personen für das Erwachsenenschöffenamt gesucht. Die Stadt Karlsruhe erstellt hierfür im Mai 2023 eine eigene Vorschlagsliste, für die sich Interessierte ab sofort online bewerben können. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat.

Schöffinnen und Schöffen sind Richterinnen und Richter ohne Jurastudium. Sie werden aus allen Bevölkerungsschichten rekrutiert und nehmen ehrenamtlich an etwa zwölf Sitzungstagen an Hauptverhandlungen teil. Dafür werden sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt.

Voraussetzung für die Bewerbung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem sollten  die Bewerbenden  zum Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein und in Karlsruhe wohnen. Darüber hinaus müssen die Bewerbenden die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen wegen einer vorsätzlichen Tat nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Rechtsanwälte, Notare oder Polizeivollzugsbeamte sollten nicht in das Schöffenamt berufen werden.

Bewerbungen für das Erwachsenenschöffenamt sind online bis zum 26. März 2023 möglich. Die Wahl der benötigten Haupt- und Ersatzschöffinnen beziehungsweise -schöffen erfolgt im kommenden Spätsommer oder Herbst durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Karlsruhe beziehungsweise Karlsruhe-Durlach. Weiter Informationen zum Schöffenamt und dem Wahlverfahren stehen unter www.karlsruhe.de/schoeffenwahl bereit. Dort findet sich auch das Onlinebewerbungsformular für die Aufnahme in die Vorschlagsliste.

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