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Info-Veranstaltung zur Sozialen Erhaltungssatzung "Alte Südstadt"

Fachleute stellen Regelungen zum Milieuschutz am 30. Juni im Südwerk vor

Mittel gegen Verdrängungsdruck: Die vom Gemeinderat beschlossene Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet "Alte Südstadt" will die Bevölkerungsstruktur im "Eisenbahnerviertel" schützen. Archivfoto: Stadt Karlsruhe, Verwendung honorarfrei      

Der Gemeinderat hat am 31. Mai eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet "Alte Südstadt" beschlossen. Was hat zum Erlass des Regelwerks geführt und was bedeutet es für Bauvorhaben in diesem Gebiet? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich eine von Bürgermeister Dr. Albert Käuflein moderierte Info-Veranstaltung am Donnerstag, 30. Juni, von 18 Uhr bis 20 Uhr im Südwerk Bürgerzentrum Südstadt (Henriette-Obermüller-Straße 10). Der Eintritt ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Hintergrund: Die Soziale Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist ein städtebauliches Instrument, das Luxussanierungen im Viertel verhindern und damit der Verdrängung dort ansässiger Menschen durch finanzkräftigere Schichten (Gentrifizierung) vorbeugen soll. Rückbau, Änderung sowie Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im benannten Gebiet "Alte Südstadt" sind somit genehmigungspflichtig.

 

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