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Fußgängerzone steht bei Kontrolle besonders im Fokus

Neu eingeführtes Fahrradfahr-Verbot in der Fußgängerzone der Kaiserstraße Neu eingeführtes Fahrradfahr-Verbot in der Fußgängerzone der Kaiserstraße © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Am vergangenen Freitag fand in der Kaiserstraße auf Höhe des Marktplatzes eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst (KOD) statt. Ziel war die Stärkung der Verkehrssicherheit – insbesondere für den Fußgängerverkehr. „Die Kaiserstraße hat sich zu einer viel frequentierten Fußgängerzone entwickelt“, erklärte Bürgermeister Dr. Albert Käuflein die Notwendigkeit der Kontrollen. Radfahrende, E-Roller und Autos sind hier generell nicht gestattet. Eine Ausnahme bestehe für den Lieferverkehr. Einzig in den Fächerstraßen dürfe die Kaiserstraße mit dem Rad gequert werden, erklärte Käuflein weiter. Eine Querung des Marktplatzes sei komplett untersagt.

Seit 2024 wurden neben täglichen Überprüfungen 50 dieser Schwerpunkt-Kontrollen durchgeführt. Dabei kam es zu rund 700 Verstößen.

Verstöße haben abgenommen

Für unerlaubtes Radfahren droht ein Bußgeld von 25 Euro, Autolenker werden mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Insgesamt hätten die Regelverstöße abgenommen, berichtete Käuflein.

Wegen zwei aktueller Vorfälle zeigte er sich bestürzt: Während eine Frau gerade ein Bußgeld verhängt bekam, bewarf diese einen KOD-Mitarbeiter mit ihrem Fahrrad. Ein weiterer Mitarbeiter wurde durch E-Roller-Fahrer verletzt, der durch schnelles Vorbeifahren entkommen wollte. Die Stadt habe in beiden Fällen Anzeige erstattet. „Es würde so einfach funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten und gegenseitig Rücksicht nehmen“, appellierte Käuflein abschließend. -has-

Dieser Artikel erscheint in der StadtZeitung Nr. 22 am 30. Mai 2025. Die Inhalte der StadtZeitung schon lesen, bevor sie im Briefkasten steckt: Im ePaper sind alle Ausgaben digital verfügbar.

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