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Bebauungsplan "Satzung zur Zulässigkeit von Fahrradabstellanlagen", Stadtgebiet

Aktuell: Planungs­aus­schuss fasste am 17. September 2020 den Auf­stel­lungs­be­schluss

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In Karlsruher Bebauungsplänen sind Nebenanlagen oft nicht in dem Umfang zulässig, der dem heutigen Bedarf an ebenerdigen, überdachten Fahrradstellplätzen gerecht wird. Diese früheren Vorschriften entstammten dem Wunsch der damaligen Stadtpolitik. Die Erfordernisse des Klimaschutzes und der ihm dienenden Mobilitätskonzepte setzen jedoch auf immer stärkere Fahrradnutzung. Ebenerdige, möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen sind erwünscht und sollen ermöglicht werden.

Durch einen einfachen Bebauungsplan sollen für Karlsruhe alle Bebauungspläne, wo notwendig und möglich, diesbezüglich angepasst werden.

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Aufstellungsbeschluss: 17. September 2020

Kontakt

Stadtplanungsamt

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