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Bebauungsplan "Kaiserallee/Scheffelstraße/Goethestraße und Schillerstraße", Weststadt

Aktuell: Die nochmalige Verlän­ge­rung der Verän­de­rungs­sperre tritt am 20. Mai 2022 in Kraft

Stadtplan
Luftbild

Um den negativen Folgen des Klima­wan­dels entgegen zu wirken und die Wohn- und Aufent­halts­qua­li­tät langfris­tig zu erhalten, soll der Blockin­nen­be­reich des Quartiers dauerhaft als Grünzo­ne ­ge­si­chert und lediglich die vorhandene Bebauung festge­schrie­ben wer­den. Hierfür wird die Aufstel­lung eines Bebau­ungs­plans er­for­der­lich.

Es handelt sich hier um einen Bebau­ungs­plan der In­nen­ent­wick­lung, der nach § 13 a BauGB im beschleu­nig­ten ­Ver­fah­ren (ohne Durch­füh­rung einer Umwelt­prü­fung) aufge­stell­t wer­den kann.

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen.

Aufstellungsbeschluss: 11. Juli 2014

Möglichkeit zur Einsichtnahme: 4. bis 29. August 2014

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 28. Oktober 2015

Veränderungssperre: 14. Mai 2019

Inktafttreten: 7. Juni 2019

Verlängerung der Veränderungssperre: 26. Mai 2020

Inkraftttreten: 12. Juni 2020

nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre: 26. April 2022

Inkraftttreten: 20. Mai 2022

Kontakt

Stadtplanungsamt

Planverfahren

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