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Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach Bereich E", Durlach - Veränderungssperre

Aktuell: Die Verlängerung der Veränderungssperre bis zum 13. August 2024 tritt in Kraft

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Der Bereich des Hanggebiet Durlach - Bereich E ist insgesamt durch seine topographische Lage, seine lockere villenartige Bebauung und großzügige private Freiflächen geprägt.

Im Bereich des Hanggebietes Durlach - Bereich E existieren bisher keine verbindlichen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung auf Bebauungsplanebene. In den letzten 15 Jahren haben Nachverdichtungstendenzen zugenommen, die die städtebauliche Struktur des Hanggebiets Durlach zunehmend negativ verändern. Um die ursprüngliche städtebaulich Intention zu sichern sollen Festsetzungen zum Maß der Baulichen Nutzung, die sich aus einer Bestandsanalyse ableiten ergriffen werden.

Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist unter Wahrung der Grundzüge der historischen Planung mögliche Nachverdichtungen und die Sicherung der städtebaulichen Qualität des hanglagigen Villengebietes in Einklang zu bringen. Um negative Veränderungen während der Laufzeit des Bebauungsplanverfahrens unterbinden zu können, wurde für das Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen.

Die Planunterlagen können im Stadtplanungsamt Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Zimmer 245 eingesehen werden. Für eine persönliche Vorsprache wird eine vorherige Terminabsprache unter 0721 133-6151 oder per E-Mail empfohlen.

Beschluss Veränderungssperre: 27. Juli 2021 

Inkrafttreten: 13. August 2021

Verlängerung der Veränderungssperre: 26. Juli 2022 - Geltungsdauer bis zum 13. August 2024

Kontakt

Stadtplanungsamt

Planverfahren

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