In diesem Bereich finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Programm Schule+Kultur. Falls Sie Ihre Frage nicht finden, wenden Sie sich gerne an
Wer ist beteiligt?
Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden/Kultureinrichtung und einer Schule bestehen.
Wie lange läuft das Projekt?
Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert.
Wann findet das Projekt statt?
Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr oder über ein ganzes Schuljahr fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde/n statt.
Welche Kultursparten werden gefördert?
Kulturpartnerin beziehungsweise Kulturpartner können Karlsruher Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Theater, Musik, Kunst, Kreativwirtschaft, Film, Medien, Sozio- und Interkultur, Literatur, Tanz, Denkmal-/ Heimatpflege mit pädagogischer Erfahrung werden.
Wer kann sich bewerben?
Karlsruher Schulen und Kulturschaffende/Kultureinrichtung mit Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Anträge können jedes Jahr ausschließlich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem eingestellten Antragsformular gestellt werden. Ein Link zum Antragsformular ist nur im genannten Zeitraum sichtbar. Per Briefpost eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!
Wie oft kann ich mich mit dem gleichen Projekt bewerben?
In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufeinander folgenden Schuljahren. Folgeanträge müssen immer besonders begründet werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finanzierung des Projektes zu 50 Prozent aus Drittmitteln gesichert ist und eine Begründung (Darstellung des Projektverlaufs) durch die Schule vorliegt.
Kann ich mich mit einer Projektwoche / Projekttagen bewerben?
Nein!
Die Projekte sind über ein Schulhalbjahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulalltag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbetreuungszeit, vorzugsweise wöchentlich für eine oder zwei Schulstunde/n statt.
Was muss in die Bewerbung?
Eine konkrete Projektbeschreibung mit Darstellung der künstlerischen und pädagogischen Qualität der Arbeit, bei Folgeanträgen die Weiterentwicklung des Projektes und ein Kostenplan sind beizufügen. (PDF-Datei, maximal 2 Seiten). Zur Vorbereitung auf die Gespräche mit den Kooperationspartnern und die Eingabe im Online-Formular haben wir eine Checkliste (siehe rechts Download) als Hilfestellung zur Verfügung gestellt.
Welche Kosten kann ich anrechnen?
• Honorar pro Unterrichtsstunde (maximal 35 Euro)
• Honorar für Vor- und Nachbereitung des Gesamtprojektes
• Kosten für Sachmittel (genaue Aufstellung des Verbrauchsmaterials; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leihgebühren).
Hinweis: Anschaffungen, zum Beispiel für Instrumente, Laptop, Kamera sowie Fahrtkosten für die Kulturschaffenden werden nicht anerkannt.
Was muss ich als Schule tun?
Anträge können nur von Kooperationsgemeinschaften gestellt werden, die aus Kulturschaffenden/Kultureinrichtung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann online entweder durch die Schule oder den Kulturschaffenden eingereicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzureichende Projekt von allen Projektbeteiligten mitgetragen wird. Insbesondere beachten Sie die Begrenzung der Anträge auf zwei pro Schule.
Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Räumliche und materielle Voraussetzungen werden von der Schule verlässlich bereitgestellt.
Die Aufsichtspflicht liegt bei der Schule, eine verantwortliche Lehrkraft wird genannt.
Was sind die häufigsten Bewerbungsfehler?
• Stundenanzahl, Durchführungszeitraum, Durchführungszeiten fehlerhaft
• Materialkosten nicht aufgeschlüsselt
• Folgeprojekt unzureichend erläutert
• Folgeantrag im dritten Jahr ohne Drittmittel
• Folgeantrag ab dem vierten Jahr
• Unzureichende Projektbeschreibung / Abgrenzung zu Inhalten des Lehrplanes
• Einreichung von mehr als zwei Anträgen pro Schule oder pro Kulturschaffenden (Kultureinrichtung 3 Anträge)
Ich habe eine Zusage! Und dann?
Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine Kooperationsvereinbarung. Diese muss von der Kooperationsgemeinschaft unterschrieben werden: Zum einen von den Kulturschaffenden / der Kultureinrichtung, zum anderen von der Schulleitung.
Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn des Schulhalbjahres an die Kulturschaffenden nach Vorlage der unterschriebenen Kooperationsvereinbarung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderung des Kulturbüros sind Bestandteil der Bewilligung.
Wann entfällt eine Zusage?
Tritt ein Partner beziehungsweise eine Partnerin von der Kooperationsvereinbarung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entscheidet dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt stattfinden kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern.
Ich habe eine Absage! Warum?
Leider gehen jedes Jahr mehr Bewerbungen ein, als Fördergelder für die Bewilligung aller Anträge zur Verfügung stehen. Über die Anträge und die Zuschusshöhe entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturbüros. Es besteht kein Anspruch auf Förderung!
Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?
Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. (Vordruck siehe Downloads rechts).