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Schule+Kultur

Erst durch Kultur wird Wissen zur Bildung: Kinder und Jugend­li­che haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verant­wor­tungs­trä­ger für die Kultur von morgen hinein.

Kulturelle Bildung förder­t Schlüs­sel­kom­pe­ten­zen von Kindern und Jugend­li­chen. Sie schärft ­die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreati­vi­tät und Ge­stal­tungs­mög­lich­keit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexi­bi­li­tät, sozialer Kompetenz und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit.

Unver­zicht­bar ist die Einbe­zie­hung der Schulen. Dort können alle Kin­der und Jugend­li­chen, unabhängig von ihrer sozia­len ­Zu­ge­hö­rig­keit, kulturelle Bildung gleicher­ma­ßen erfahren.

All dem möchte das Projekt Schule+­Kul­tur Rechnung ­tra­gen, indem es Koope­ra­tio­nen zwischen Schulen und Kul­tur­schaf­fen­den initiiert und finanziell unter­stützt.

Uns ist wichtig:

  • Künst­le­ri­sche Qualität
  • Pädago­gi­sche Qualität
  • Entwick­lungs­re­le­vanz: soziale Kompetenz, Stärkung des Selbst­be­wusst­seins, Erschlie­ßung neuer Lebens­räu­me
  • Nachhal­tig­keit: Kultur wird Teil des Schulall­tags
  • Verbind­lich­keit: Angebote von Montag bis Freitag in der Kern­be­treu­ungs­zeit
  • Konti­nui­tät: Projekte über ein Schul­halb­jahr (18 Termi­ne) o­der ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulall­tag in­te­griert
  • Angemes­sene Kosten
  • Einhaltung der Fürsorge- und Erzie­hungs­pflicht: Schutz des Wohls von Kindern und Jugend­li­chen gemäß § 1KiSchG und Förde­rung ­kör­per­li­cher, geistiger und seelischer Entwick­lung
  • Inklusion, Integra­tion, Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit

Das Projekt Schule+­Kul­tur bietet die Chance, sich zu einer Schule mit kultu­rel­lem Profil zu entwickeln.

Gefördert werden Schulen in Karlsruhe. Jede Schule kann zwei An­träge pro Schuljahr stellen.

Der Förder­schwer­punkt liegt auf Projekten, die geeignet sind, neue Impulse in die Schule zu tragen. Voraus­set­zung für die Teil­nahme ist:

  • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines ­kul­tu­rel­len Schul­ent­wick­lungs­pro­zes­ses in enger Zusam­men­ar­beit ­mit den Kultur­schaf­fen­den
  • Die Anerken­nung der Teilnah­me­be­din­gun­gen für Kultur­part­ner

Die Angebote sind verbind­lich und kon­ti­nu­ier­lich, aber kein Ersatz für Pflicht­un­ter­richt:
Die Projekte sind über ein Schul­halb­jahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulall­tag in­te­griert und finden von Montag bis Freitag in der Kern­be­treu­ungs­zeit, vorzugs­weise wöchent­lich für eine oder zwei ­Schul­stun­de/n statt. Die Projekte ersetzen nicht den Pflicht­un­ter­richt. Deshalb ist eine eindeutige Diffe­ren­zie­rung ­zum Lehrplan erfor­der­lich. Bei Projekten, die zwischen 9 und 12 Uhr statt­fin­den sollen, ist dies ausdrück­lich zu begründen.

Kunst und Kultur wird fest im schuli­schen Alltag von Kindern und Ju­gend­li­chen verankert, kulturelle Teilhabe wird aktiv ­ge­för­dert. Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zu­sam­men­ar­beit mit ihrem außer­schu­li­schen Kultur­part­ner in­di­vi­du­ell.

Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Beson­der­s ­ge­för­dert werden Koope­ra­tio­nen mit mehreren Schulen. Räumliche und materielle Voraus­set­zun­gen werden von der Schule verläss­lich bereit­ge­stellt. Die Aufsichts­pflicht liegt bei der Schule, eine ­ver­ant­wort­li­che Lehrkraft wird benannt.

Schü­le­rin­nen und Schüler aller Jahrgänge für kultu­rel­le Ak­ti­vi­tä­ten und kreatives Schaffen zu begeistern, sind Ziele von Schule+­Kul­tur.

Kunst und Kultur wird fest im schuli­schen Alltag von Kindern und Ju­gend­li­chen verankert und kulturelle Teilhabe wird aktiv ­ge­för­dert. Die Umsetzung des Projekts gestaltet jede Schule in Zu­sam­men­ar­beit mit ihrem außer­schu­li­schen Kultur­part­ner in­di­vi­du­ell.

Die Projekte sind über ein Schul­halb­jahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulall­tag in­te­griert und finden von Montag bis Freitag in der Kern­be­treu­ungs­zeit, vorzugs­weise wöchent­lich für eine oder zwei ­Schul­stun­de/n statt. Die Angebote finden vorrangig an den Schu­len statt.

Kultur­part­nerin beziehungsweise Kulturpartner können Karlsruher Kultur­in­sti­tu­tio­nen und kul­tur­päd­ago­gi­sche Einrich­tun­gen sowie Künst­le­rin­nen und Künst­ler aus allen Bereichen der Kultur mit pädago­gi­scher Er­fah­rung werden. Der Stadt Karlsruhe möchte mit dem Programm Schule+­Kul­tur ausdrück­lich projekt­be­zo­ge­ne ­Be­schäf­ti­ungs­mög­lich­kei­ten für die Künst­le­rin­nen und Künst­ler ­schaf­fen.

Voraus­set­zung für die Teilnahme ist:

  • Der Nachweis der pädago­gi­schen Erfahrung / Quali­fi­zie­rung und ein Führungs­zeug­nis
  • Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines ­kul­tu­rel­len Schul­ent­wick­lungs­pro­zes­ses in enger Zusam­men­ar­beit ­mit der Schule
  • Die Anerken­nung der Teilnah­me­be­din­gun­gen für Kultur­part­nerin oder Kulturpartner
  • Arbeits­schwer­punkt in Karlsruhe

Kultur­schaf­fende können jeweils maximal zwei Anträge, Kulturein­rich­tun­gen maximal drei Anträge einreichen. Weite­re An­träge werden nicht berück­sich­tig­t!

Anträge können nur von Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaf­ten gestellt werden, die aus Kultur­schaf­fen­den/­Kul­turein­rich­tung und einer Schule bestehen. Ein Antrag kann entweder durch die Schule oder die Kultur­schaf­fen­den einge­reicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzu­rei­chende Projekt von allen Projekt­be­tei­lig­ten mitge­tra­gen wird.

Die Anträge können jedes Jahr ausschließ­lich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem einge­stell­ten Antrags­for­mu­lar gestellt werden. Per Briefpost eingehende Anträge werden nicht berück­sich­tigt!

Was muss in die Bewer­bung?

Eine konkrete Projekt­be­schrei­bung mit Darstel­lung der Arbeit, bei Folgean­trä­gen die Weiter­ent­wick­lung des Projektes; ein Kos­ten­plan ist beizufügen (PDF-Datei, maximal zwei Seiten). Zur Vor­be­rei­tung auf die Gespräche zwischen den Koope­ra­ti­ons­part­nern und die Eingabe im Online-Formular haben wir eine Check­lis­te (­siehe Box „Down­loa­d“) als Hilfe­stel­lung zur Verfügung gestellt.

  • Projekt­be­schrei­bung

Eine kurze, aussa­ge­kräf­tige Projekt­be­schrei­bung mit Darstel­lung ­der künst­le­ri­schen und pädago­gi­schen Qualität der Arbeit und Kos­ten­plan (siehe unten) sind beizufügen. Die Projekte erset­zen ­nicht den Pflicht­un­ter­richt. Deshalb ist eine eindeu­ti­ge ­Dif­fe­ren­zie­rung zum Lehrplan erfor­der­lich. Bei Projekten, die doch in der Kernzeit zwischen 9 und 12 Uhr statt­fin­den sollen, ist dies ausdrück­lich zu begründen.

Schulen und Kultur­schaf­fende können jeweils maximal zwei An­träge, Kulturein­rich­tun­gen maximal drei Anträge einreichen. Weitere Anträge werden nicht berück­sich­tig­t!

  • Kosten­plan

Die Kultur­schaf­fen­den / die ­Kul­turein­rich­tung erstellt einen ­Kos­ten­plan. Darin enthalten sind:

  • Dauer einer Einheit in Unter­richts­stun­den und Häufig­keit (ein Schul­halb­jahr 18 Termine oder ein ganzes Schuljahr 36 Termine, zuzüglich Präsen­ta­tion)
  • Honorar pro Unter­richts­stunde (maximal 35 Euro)
  • Honorar für Vor- und Nachbe­rei­tung des Gesamt­pro­jek­tes
  • Kosten für Sachmittel (genaue Aufstel­lung des Ver­brauchs­ma­te­ri­als; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leih­ge­büh­ren). Hinweis: Anschaf­fun­gen zum Beispiel für Instru­mente, Laptop, Kamera werden nicht anerkannt.
  • Einnahmen (zum Beispiel Förder­ver­ein, Stiftun­gen)

Jeder Antrag muss eine Kosten­kal­ku­la­tion ent­hal­ten. Geht aus dem Antrag nicht eindeutig hervor, wie der Stun­den­auf­wand verteilt wird, kann der Antrag abgelehnt werden. Sach­mit­tel und sonstige Kosten müssen genau benannt werden.

Hinweis: Die Jury überprüft Ihre Berechnung genau. Kalku­lie­ren ­Sie deshalb Ihre Kosten sorgfältig. Berechnen Sie Ihre Kosten pro Unter­richts­stunde (45 Minuten) mit maximal 35 Euro. Bei 36 Wochen und 2 Unter­richts­ein­hei­ten ergibt sich ein Maximal­be­trag in Höhe von 2.520 Euro! Schulen haben einen Materi­al­auf­wand pro Schü­lerin beziehungsweise Schüler und Jahr von 2 Euro. Selbst­ver­ständ­lich kann Ihre ­Kal­ku­la­tion in allen Bereichen ausge­wei­tet sein, wenn Sie dafür eine Erklärung abgeben.

  • Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung

Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine ­Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Diese muss von der Ko­ope­ra­ti­ons­ge­mein­schaft unter­schrie­ben werden: Zum einen von den Kunstschaffenden / der ­ Kul­turein­rich­tung, zum anderen von der Schul­lei­tung.

Tritt eine Partnerin beziehungsweise ein Partner von der Verein­ba­rung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entschei­det dann neu. Falls das Projekt nicht wie beantragt statt­fin­den kann, ist das Kulturbüro berechtigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurück­zu­for­dern.

Exempla­risch für alle Projekte von Schule+­Kul­tur werden hier Koope­ra­tio­nen darge­stellt, die mit freund­li­cher Geneh­mi­gung der betei­lig­ten Partnerin­nen ­beziehungsweise Partner zur Verfügung gestellt wurden.

Projekt Singpause mit Grundschule Stupferich, Grundschule Wolfartsweier, Grundschule Hans-Thoma

Mit der Förderung durch die Stiftung Kinderland, dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. und der Unterstützung durch das Kulturamt der Stadt Karlsruhe kam der Gesang im Schuljahr 2022/23 wieder an drei Karlsruher Schulen zurück! Die Singpause wurde an diesen Schulen flächendeckend eingeführt.

Am 7. Juli 2023 fand ein gemeinsames Abschlusskonzert im  großen Haus des Badischen Staatstheaters statt. Die Moderation der Veranstaltung übernahm der bekannte KiKa-Moderator Juri Tetzlaff. Zu hören und sehen sind mehr als 500 Karlsruher Grundschulkinder.

Singende Kinder im Badischen Staatstheater
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In diesem Bereich finden Sie die am häufigs­ten ­ge­stell­ten Fragen zum Programm Schule+­Kul­tur. Falls Sie Ihre Frage nicht finden, wenden Sie sich gerne an

 

 

Wer ist beteiligt?

Anträge können nur von Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaf­ten gestell­t wer­den, die aus Kultur­schaf­fen­den/­Kul­turein­rich­tung und einer ­Schule bestehen.


Wie lange läuft das Projekt?

Die Projekte sind über ein Schul­halb­jahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulall­tag in­te­griert.


Wann findet das Projekt statt?

Die Projekte sind über ein Schul­halb­jahr oder über ein ganzes ­Schul­jahr fest in den Schulall­tag integriert und finden von Montag bis Freitag in der Kernbe­treu­ungs­zeit, vorzugs­wei­se wö­chent­lich für eine oder zwei Schul­stun­de/n statt.


Welche Kultur­spar­ten werden gefördert?

Kultur­part­nerin beziehungsweise Kulturpartner können Karlsruher Kultur­in­sti­tu­tio­nen und kul­tur­päd­ago­gi­sche Einrich­tun­gen sowie Künst­le­rin­nen und Künst­ler aus den Bereichen Theater, Musik, Kunst, Krea­tiv­wirt­schaft, Film, Medien, Sozio- und Inter­kul­tur, Literatur, Tanz, Denkmal-/ Heimat­pflege mit pädago­gi­scher Er­fah­rung werden.


Wer kann sich bewerben?

Karls­ru­her Schulen und Kultur­schaf­fen­de/­Kul­turein­rich­tung mit Ar­beits­schwer­punkt in Karlsruhe.


Wie kann ich mich bewerben?

Die Anträge können jedes Jahr ausschließ­lich im Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. März online mit dem einge­stell­ten An­trags­for­mu­lar gestellt werden. Ein Link zum Antrags­for­mu­lar ist nur im genannten Zeitraum sichtbar. Per Briefpost einge­hen­de An­träge werden nicht berück­sich­tig­t!

 

Wie oft kann ich mich mit dem gleichen Projek­t ­be­wer­ben?

In der Regel erfolgt eine Förderung in maximal zwei aufein­an­der ­fol­gen­den Schul­jah­ren. Folgean­träge müssen immer beson­der­s ­be­grün­det werden.

Im Sinne der Nachhal­tig­keit ist eine Förderung auch im dritten Jahr möglich, wenn die Finan­zie­rung des Projektes zu 50 Prozent aus Dritt­mit­teln gesichert ist und eine Begründung (Darstel­lung des Pro­jekt­ver­laufs) durch die Schule vorliegt.

 

Kann ich mich mit einer Projekt­wo­che / Projekt­ta­gen ­be­wer­ben?

Nein!
Die Projekte sind über ein Schul­halb­jahr (18 Termine) oder über ein ganzes Schuljahr (36 Termine) fest in den Schulall­tag in­te­griert und finden von Montag bis Freitag in der Kern­be­treu­ungs­zeit, vorzugs­weise wöchent­lich für eine oder zwei ­Schul­stun­de/n statt.

 

Was muss in die Bewerbung?

Eine konkrete Projekt­be­schrei­bung mit Darstel­lung der künst­le­ri­schen und pädago­gi­schen Qualität der Arbeit, bei Fol­gean­trä­gen die Weiter­ent­wick­lung des Projektes und ein Kos­ten­plan sind beizufügen. (PDF-Datei, maximal 2 Seiten). Zur Vor­be­rei­tung auf die Gespräche mit den Koope­ra­ti­ons­part­nern und die Eingabe im Online-Formular haben wir eine Checkliste (siehe rechts Down­loa­d) als Hilfe­stel­lung zur Verfügung gestellt.


Welche Kosten kann ich anrechnen?

• Honorar pro Unter­richts­stunde (maximal 35 Euro)
• Honorar für Vor- und Nachbe­rei­tung des Gesamt­pro­jek­tes
• Kosten für Sachmittel (genaue Aufstel­lung des Ver­brauchs­ma­te­ri­als; sofern nicht an der Schule vorhanden, Leih­ge­büh­ren).
Hinweis: Anschaf­fun­gen, zum Beispiel für Instru­mente, Laptop, Kamera ­so­wie Fahrt­kos­ten für die Kultur­schaf­fen­den werden nicht a­ner­kannt.

 

Was muss ich als Schule tun?

Anträge können nur von Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaf­ten gestell­t wer­den, die aus Kultur­schaf­fen­den/­Kul­turein­rich­tung und einer ­Schule bestehen. Ein Antrag kann online entweder durch die Schule oder den Kultur­schaf­fen­den einge­reicht werden. Achten Sie bitte darauf, dass das einzu­rei­chende Projekt von allen Pro­jekt­be­tei­lig­ten mitge­tra­gen wird. Insbe­son­dere beachten Sie die Begrenzung der Anträge auf zwei pro Schule.
Die Angebote finden vorrangig an den Schulen statt. Räumli­che und materielle Voraus­set­zun­gen werden von der Schule verläss­lich ­be­reit­ge­stellt.
Die Aufsichts­pflicht liegt bei der Schule, eine verant­wort­li­che ­Lehr­kraft wird genannt.


Was sind die häufigsten Bewer­bungs­feh­ler?

• Stunden­an­zahl, Durch­füh­rungs­zeit­raum, Durch­füh­rungs­zei­ten ­feh­ler­haft
• Materi­al­kos­ten nicht aufge­schlüs­selt
• Folge­pro­jekt unzurei­chend erläutert
• Folgean­trag im dritten Jahr ohne Dritt­mit­tel
• Folgean­trag ab dem vierten Jahr
• Unzurei­chende Projekt­be­schrei­bung / Abgrenzung zu Inhalten des Lehr­pla­nes
• Einrei­chung von mehr als zwei Anträgen pro Schule oder pro Kul­tur­schaf­fen­den (Kulturein­rich­tung 3 Anträge)


Ich habe eine Zusage! Und dann?

Wird der Antrag bewilligt, verschickt das Kulturbüro eine ­Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Diese muss von der Ko­ope­ra­ti­ons­ge­mein­schaft unter­schrie­ben werden: Zum einen von den Kultur­schaf­fen­den / der ­Kul­turein­rich­tung, zum anderen von der Schul­lei­tung.

Die Auszahlung durch das Kulturbüro erfolgt in zwei Raten zu Beginn des Schul­halb­jah­res an die Kultur­schaf­fen­den nach Vorla­ge ­der unter­schrie­be­nen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Die Allge­mei­nen ­Ne­ben­be­stim­mun­gen für Projekt­för­de­rung des Kultur­bü­ros sind ­Be­stand­teil der Bewil­li­gung.

 

Wann entfällt eine Zusage?

Tritt ein Partner beziehungsweise eine Partnerin von der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung zurück, entfällt die Zusage. Die Jury entschei­det dann neu. Falls das Pro­jekt nicht wie beantragt statt­fin­den kann, ist das Kultur­bü­ro ­be­rech­tigt, den Zuschuss ganz oder teilweise zurück­zu­for­dern.

 

Ich habe eine Absage! Warum?

Leider gehen jedes Jahr mehr Bewer­bun­gen ein, als Förder­gel­der ­für die Bewil­li­gung aller Anträge zur Verfügung stehen. Über die An­träge und die Zuschuss­höhe entschei­det eine Fachjury unter Lei­tung des Kultur­bü­ros. Es besteht kein Anspruch auf Förde­rung!


Wie erfolgt der Verwen­dungs­nach­weis?

Nach Beendigung des Projektes ist ein Verwen­dungs­nach­weis vor­zu­le­gen. (Vordruck siehe Downloads rechts).

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