Karlsruhe: Willkommen
Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat diesem bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als stimmberechtigtem Vorsitzenden sowie derzeit 48 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträten). Die Stadträtinnen und Stadträte werden von der Bevölkerung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Jeder Bürger der Europäischen Union kann den Gemeinderat
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wählen. Ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr kann er in den Gemeinderat
gewählt werden.
Da der Gemeinderat die Verwaltung kontrolliert, hat er
in der Praxis die Funktion eines Parlaments, ist jedoch
rein rechtlich gesehen ein Verwaltungsorgan: Der
Gemeinderat erlässt keine formellen Gesetze, sondern
beschließt für das Gebiet der Stadt geltende Satzungen.
Das Recht auf Selbstverwaltung wird von Verfassung und Gesetzgeber garantiert.