Karlsruhe: Kindertageseinrichtungen
Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen
Kann ich einen Beitragszuschuss erhalten?
Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende und Elternpaare, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und deren Kind eine Tageseinrichtung besucht.
Ist der Zuschuss von meinem Einkommen abhängig?
Ja! Ob Sie einen Zuschuss erhalten, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen. Hierzu zählen vor allem:
- Nettoarbeitslohn plus 1/12 des Weihnachts- und Urlaubsgeldes
- Elterngeld
- Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld, Rente, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Mein monatliches Familieneinkommen beträgt ... Euro. Was geschieht nun?
Ihr Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von Ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt z. B. eine Rolle, wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören und wie hoch Ihre Miete ist. Aber auch andere finanzielle Belastungen, wie z. B. Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Wie hoch ist meine persönliche Einkommensgrenze?
Um diese Frage zu beantworten, ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen für
jede Familie eine individuelle
Berechnung notwendig. Wir können daher als
Einkommensgrenze nur Richtwerte
nennen:
Diese Richtwerte staffeln sich wie folgt:
Ihre Familie besteht aus |
Ihr Richtwert beträgt |
2 Personen | 1.532 Euro |
3 Personen | 1.892 Euro |
4 Personen | 2.254 Euro |
5 Personen | 2.622 Euro |
6 Personen | 2.967 Euro |
Mein Familieneinkommen ist genauso hoch oder gar geringer als mein Richtwert!
Wenn Sie alle Ihre Einnahmen zusammenzählen und der Gesamtbetrag nicht höher ist als Ihr Richtwert, können Sie voraussichtlich einen Zuschuss erhalten. Es lohnt sich daher, einen Antrag zu stellen!
Mein Familieneinkommen ist höher als mein Richtwert!
Auch wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Richtwert, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie einen Zuschuss bekommen können. Dies gilt vor allem, wenn Ihre Familie besondere finanzielle Belastungen tragen muss.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, ob und um
welchen Betrag Ihr Einkommen Ihre
Einkommensgrenze überschreitet. Es
ist möglich, dass Sie vom Elternbeitrag
befreit werden, z. B. wenn Sie Leistungen nach dem
SGB II oder SGB XII erhalten. Es könnte aber auch sein,
dass Sie als Zuschuss einen Teil Ihres
Elternbeitrages erhalten.
Grundsätzlich gilt: Je
mehr Ihr Einkommen über der
Einkommensgrenze liegt, umso geringer
ist Ihr Zuschuss!
Wo kann ich einen Zuschuss beantragen?
Sie können den Antrag stellen beim
- Jugendamt der Stadt Karlsruhe, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe (WH), Kaiserallee 4 und beim
- Stadtamt Durlach, Jugend und Soziales, wenn Sie in Durlach, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Stupferich, Grünwettersbach, Palmbach oder Grötzingen wohnen.
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Bitte beachten Sie:
Der Zuschuss wird ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Tageseinrichtung besucht.
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Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Damit sofort geprüft werden kann, ob ein Zuschuss möglich ist, sollten Sie vor allem folgende Unterlagen mitbringen:
- Wohngeldbescheid
- Verdienstbescheinigungen der letzten sechs Monate
- Mietvertrag
- Bescheid Elterngeld
- Bestätigung der Tageseinrichtung
Für Empfänger von laufenden Leistungen nach
SGB II oder SGB XII:
- Bewilligungsbescheid
Für welche Tageseinrichtungen gibt es Beitragszuschuss?
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Ganztagskindergärten
- Schülerhorte
Kontakt
Für Einwohner aus Karlsruhe
Sozial- und
Jugendbehörde
Jugendamt
Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Zimmer 011 bis 014
Wer Ihren Antrag bearbeitet, richtet sich nach dem
Anfangsbuchstaben Ihres
Nachnamens:
A - D
Telefon: 0721 133-5187
E - Je
Telefon: 0721 133-5973
Jf - Mi
Telefon: 0721 133-5191
Mj - Schmitt
Telefon: 0721 133-5189
Schmitu - Z
Telefon: 0721 133-5192
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Für Einwohner aus
Durlach, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach,
Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof
und
Wolfartsweier
Stadtamt Durlach, Jugend und
Soziales
Pfinztalstraße 33
(Marktplatz)
76227 Karlsruhe
2. OG. Zimmer E 407
Telefon: 0721 133-1979
Sprechzeiten
nach Vereinbarung.
Rufen Sie an, wenn Sie noch Fragen haben.