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Beirat für Menschen mit Behinderungen

Der Karlsruher Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium. Er ist Interessensvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Karlsruhe.

© Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Bewerben Sie sich bis 31. Juli!

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird alle fünf Jahre neu gewählt. Am 16. November 2023 findet die nächste Wahl statt.

Sie können sich zur Wahl stellen, wenn:

  1. Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. Sie in Karlsruhe Ihren Hauptwohnsitz haben,
  3. Sie als schwerbehindert mit mindestens 50 Grad der Behinderung gelten, oder eine gesetzliche Vertretung eines schwerbehinderten Menschen sind.

Die Bewerbung als Vertretung für einen Verein, eine Organisation oder Selbsthilfegruppe erfolgt über einen Anmeldebogen, der an die Sozial- und Jugendbehörde zu übersenden ist. Die Institution muss für Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe tätig sein und die Bewerbung als Delegierte unterstützen. Zum Anmeldebogen für Vertretungspersonen.

Auch Einzelpersonen können sich bewerben, wenn sie nicht einem Verein oder einer Interessensgruppe für Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe angehören. Zum Anmeldebogen für Einzelpersonen.

Wahl und Amtszeit

Die 14 stimmberechtigten Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen werden in einer Wahlversammlung der Vereine, Gruppen und Organisationen der Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe gewählt. Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich zur Wahl stellen und gewählt werden.

Nach der Wahl werden die gewählten Mitglieder vom Gemeinderat für eine Tätigkeitsperiode von fünf Jahren berufen.

Zusammensetzung

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

  • Vier Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit einer körperlichen Behinderung,
  • zwei Vertreterinnen und Vertreter der aufgrund chronischer Krankheit behinderten Menschen und
  • einer Vertretung der Menschen mit Sehbehinderung
  • einer Vertretung blinder Menschen
  • einer Vertretung gehörloser Menschen
  • einer Vertretung schwerhöriger Menschen
  • einer Vertretung der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
  • einer Vertretung der Menschen mit psychischer Erkrankung
  • einer Vertretung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
  • einer Vertretung für Frauen mit Behinderung

 

Für jedes aktive stimmberechtigte Mitglied wird eine Vertretung gewählt. Die Vertretungen sind nicht stimmberechtigt, können jedoch an den Beiratssitzungen teilnehmen. Sobald ein aktives Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen kann, ist die jeweilige Vertretung stimmberechtigt.

Vorstand und Geschäftsführung

Der Beirat wählt eine Person für den Vorsitz und zwei Personen für die Stellvertretung.

Die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe hat die Geschäftsführung des Beirats inne.

Portrait von Artur Budnik © Artur Budnik
Portrait von Beate von Malottki © Beate von Malottki
Portrait von Meftune Ippolito © Meftune Ippolito

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde im November 2003 erstmals gewählt. Karlsruhe war damit die erste Stadt in Baden-Württemberg, die über ein solches Gremium verfügte.

Portrait von Ulrike Wernert © Ulrike Wernert
Portrait von Stefan Heidland © Stefan Heidland
Portrait von Karin Breunig © Karin Breunig

Die Fraktionen des Gemeinderates werden durch den Beirat über die Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte des Beirates informiert und können jeweils ein Mitglied ihrer Fraktion beratend zu den Sitzungen entsenden.

Zielsetzung

Oberstes Ziel des Karlsruher Beirats für Menschen mit Behinderungen ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe. Die Zielsetzung geht zurück auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 und das dort verankerten Benachteiligungsverbot.

Aufgaben

Mit Blick auf alle Lebensbereiche betätigt sich der Beirat für die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Unter Berücksichtigung der eigenen Kompetenzen der Mitglieder, die als Experteninnen und Experten in eigener Sache tätig sind, formuliert er die Anliegen wie beispielsweise Barrierefreiheit oder Inklusion im Kindergarten, in der Schule oder dem Beruf. Er regt Projekte zur Verbesserung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe an und sensibilisiert die Öffentlichkeit.

Schnittstelle

Der Beirat begleitet nicht nur die Vorhaben der Stadtverwaltung, die die Interessen von Menschen mit Behinderung betreffen, er initiiert auch  Projekte und Veränderungen zur Verbesserung der Inklusion. Dabei berät er den Gemeinderat und die gemeiderätlichen Ausschüsse bei der Bewertung der Angebote und Projekte aus Sicht der Menschen mit Behinderungen. Durch die Weitergabe der Informationen an Vereine, Gruppen und einzelne Betroffene fördert er den Dialog und ist Schnittstelle zwischen politischen Griemien und der in der Behindertenarbeit tätigen Organisationen.

Kontakt

Sie haben Fragen? Wir beantworten Sie:

22. Mai 2023, Stadt Karlsruhe

Rund ums Thema

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Stadt Karlsruhe setzt sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein und ist für die Gewährung von Leistungen zuständig.

Interessenvertretungen

Die Stadt Karlsruhe setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ein. Ziel ist, Barrieren abzubauen und allen Menschen Zugang zu ermöglichen. Dafür gibt es verschiedene Interessenvertretungen.

Kommunale Behindertenbeauftragte

Die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe macht auf die Belange Betroffener aufmerksam und schafft Verständnis für deren Bedürfnisse. Sie unterstützt zudem Gremien und Organisationen in beratender und vermittelnder Funktion.

Barrierefrei mobil

Die Stadt Karlsruhe ist bestrebt, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen. Eine umfassende Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen und Dienste im Sinne des Gleichstellungsgesetzes wird angestrebt.

Sport für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben immer mehr Möglichkeiten in Karlsruhe sportlich aktiv zu werden. Die Sportverine in Karlsruhe ermöglichen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Sport. Sport hilft eigene Fähig­kei­ten zu erkennen und diese zu fördern.

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