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Beirat für Menschen mit Behinderungen

Der Karlsruher Beirat ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium. Er ist Interessensvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Karlsruhe.

© Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

20 Jahre für Teilhabe und Inklusion

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe setzt sich seit 20 Jahren für die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe ein. Er darf auf zwei Jahrzehnte erfolgreiches, durch Hartnäckigkeit und Ausdauer geprägtes ehrenamtliches Engagement zurückblicken.

Festschrift zum Jubiläum 2023 3,83 MB (PDF)

Wahl und Amtszeit

Die stimmberechtigten Mitglieder und die Stellvertretungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen werden in einer Wahlversammlung der Vereine, Gruppen und Organisationen der Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe gewählt. Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich zur Wahl stellen und gewählt werden.

Nach der Wahl werden die gewählten Mitglieder vom Gemeinderat für eine Tätigkeitsperiode von fünf Jahren berufen. Die letzte Wahl war am 16. November 2023.

Gruppenfoto Beirat für Menschen mit Behinderung

Zusammensetzung

Der Beirat besteht aktuell aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und fünf Stellvertretungen.

Die stimmberechtigten Mitglieder vertreten folgende Gruppen:

  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung,
  • aufgrund chronischer Krankheit behinderter Menschen,
  • Menschen mit Sehbehinderung,
  • blinde Menschen,
  • gehörlose Menschen,
  • schwerhörige Menschen,
  • Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung,
  • Menschen mit psychischer Erkrankung,
  • Frauen mit Behinderung.

Die Stellvertretungen sind nicht stimmberechtigt, können jedoch an den Beiratssitzungen teilnehmen. Sobald ein aktives Mitglied der jeweiligen Gruppe nicht an der Sitzung teilnehmen kann, ist die jeweilige Vertretung stimmberechtigt. Für folgende Gruppen gibt es eine Vertretung:

  • Menschen mit einer körperlichen Behinderung,
  • blinde Menschen,
  • schwerhörige Menschen,
  • Menschen mit psychischer Erkrankung,
  • Frauen mit Behinderung

Vorstand

Der Beirat wählt eine Person für den Vorsitz und zwei Personen für die Stellvertretung.

 

Portrait Artur Budnik © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt
Portrait Joachim Jutmann © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt
Portrait Meftune Ippolito © Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde im November 2003 erstmals gewählt. Karlsruhe war damit die erste Stadt in Baden-Württemberg, die über ein solches Gremium verfügte.

Geschäftsführung

Die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe hat die Geschäftsführung des Beirats inne.

Portrait von Ulrike Wernert © Ulrike Wernert

Die Fraktionen des Gemeinderates werden durch den Beirat über die Sitzungstermine und Tagesordnungspunkte des Beirates informiert und können jeweils ein Mitglied ihrer Fraktion beratend zu den Sitzungen entsenden.

Zielsetzung

Oberstes Ziel des Karlsruher Beirats für Menschen mit Behinderungen ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Karlsruhe. Die Zielsetzung geht zurück auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 und das dort verankerten Benachteiligungsverbot.

Aufgaben

Mit Blick auf alle Lebensbereiche betätigt sich der Beirat für die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Unter Berücksichtigung der eigenen Kompetenzen der Mitglieder, die als Experteninnen und Experten in eigener Sache tätig sind, formuliert er die Anliegen wie beispielsweise Barrierefreiheit oder Inklusion im Kindergarten, in der Schule oder dem Beruf. Er regt Projekte zur Verbesserung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe an und sensibilisiert die Öffentlichkeit.

Schnittstelle

Der Beirat begleitet nicht nur die Vorhaben der Stadtverwaltung, die die Interessen von Menschen mit Behinderung betreffen, er initiiert auch Projekte und Veränderungen zur Verbesserung der Inklusion. Dabei berät er den Gemeinderat und die gemeiderätlichen Ausschüsse bei der Bewertung der Angebote und Projekte aus Sicht der Menschen mit Behinderungen. Durch die Weitergabe der Informationen an Vereine, Gruppen und einzelne Betroffene fördert er den Dialog und ist Schnittstelle zwischen politischen Gremien und der in der Behindertenarbeit tätigen Organisationen.

Jahresbericht 2022

Gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen erstellt die Kommunale Behindertenbeauftragte den Jahresbericht. 2022 stand im Zeichen der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und an anderen Orten: Neugestaltung der Karlsruher Innenstadt, U-Bahn-Haltestellen und E-Scooter im Stadtgebiet, aber auch barrierefreier und inklusiver Wohnungsbau nahmen einen wichtigen Stellenwert ein.

Darüber hinaus stellt Ulrike Wernert die Aufgaben der Kommunale Behindertenbeauftragten vor. Themenschwerpunkte waren Wohnen, Arbeit, Öffentlicher Personennahverkehr sowie behördliche Verfahren.

Jahresbericht 2022 zum Download 882 KB (PDF)

Kontakt

Sie haben Fragen? Wir beantworten Sie:

19. März 2024, Stadt Karlsruhe

Rund ums Thema

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Stadt Karlsruhe setzt sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein und ist für die Gewährung von Leistungen zuständig.

Interessenvertretungen

Die Stadt Karlsruhe setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ein. Ziel ist, Barrieren abzubauen und allen Menschen Zugang zu ermöglichen. Dafür gibt es verschiedene Interessenvertretungen.

Kommunale Behindertenbeauftragte

Die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe macht auf die Belange Betroffener aufmerksam und schafft Verständnis für deren Bedürfnisse. Sie unterstützt zudem Gremien und Organisationen in beratender und vermittelnder Funktion.

Barrierefrei mobil

Die Stadt Karlsruhe ist bestrebt, die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzubringen. Eine umfassende Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen und Dienste im Sinne des Gleichstellungsgesetzes wird angestrebt.

Sport für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben immer mehr Möglichkeiten in Karlsruhe sportlich aktiv zu werden. Die Sportverine in Karlsruhe ermöglichen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Sport. Sport hilft eigene Fähig­kei­ten zu erkennen und diese zu fördern.

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