Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Zentraler Juristischer Dienst
Die Zuständigkeit bezieht sich auf alle rechtlichen Belange, die
das Bürgermeisteramt, den Gemeinderat und städtische
Dienststellen betreffen.
Schwerpunkte sind die rechtliche Beratung und rechtliche Gestaltung (Ausarbeitung von Verträgen, Verordnungen, Satzungen) für Bürgermeisteramt, Gemeinderat und städtische Dienststellen, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stadt in Rechtssachen, Entscheidungen in Rechtssachen.
Ziele sind, im Auftrag des Oberbürgermeisters den Verfassungsauftrag der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu verwirklichen, für die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu sorgen, Konflikte mit den Bürgern zu vermeiden bzw. zu lösen.
Zum Zentralen Juristischen Dienst gehören:
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe