Karlsruhe: Stadtteile
Baggersee Grötzingen
Wichtige Regeln der Rechtsverordnung über die Benutzung des Sees
Zulässige Handlungen (§ 3 der RVO)
1. Tauchen in den Bereichen B und C für Personen, die im Besitz einer von der Ortsverwaltung Grötzingen ausgegebenen Tauchberechtigungskarte sind. Diese sind bei Kontrolle vorzuweisen.
2. In der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in den dafür ausgewiesenen Bereichen:
- Baden
- Zugang mit Hunden und geführten Pferden; Pferde jedoch nur von Sonnenaufgang bis 10 Uhr.
- Liegewiese nur der ausgewiesene Seeuferbereich bei den Zonen A - C
Verbotene Handlungen (§ 4 RVO)
Im Baggersee Grötzingen sowie in dessen Seeuferbereich sind insbesondere folgende Handlungen untersagt:
- Die Benutzung der Naturschutzzone E für Badende, Taucher, Wassersportler und sonstige unbefugte Nutzer
- das Betreten von Böschungen mit Schilf- oder Röhrichtbewuchs,
- das Befahren mit und das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen,
- Abfälle (auch Tierkot oder Kleinabfälle) zu hinterlassen, außer in den dafür vorgesehenen Behältern,
- Feuer zu machen oder zu Grillen,
- vermeidbaren Lärm zu verursachen, der Dritte erheblich belästigt oder Störungen der Natur verursacht,
- Tonwiedergabegeräte o. ä. zu verwenden,
- zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu lagern,
- andere Besucher zu gefährden oder zu belästigen,
- in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober Hunde oder andere Tiere im Seeuferbereich frei laufen zu lassen,
- Kompressoren oder andere motorbetriebene Geräte zu betreiben,
- der Aufenthalt im Seeuferbereich außerhalb der zur öffentlichen Badestelle gehörenden Liegewiese bzw. außerhalb eingerichteter Wege,
- zu rauchen.
Ordnungswidrigkeiten (§ 7 RVO) können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Weitere Hinweise:
Es handelt sich um einen früheren Baggersee. Es wird auf
die allgemein an Baggerseen möglichen Gefahren wie
beispielsweise Temperaturgefälle und Abbruchkanten
hingewiesen. Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr.
Es besteht keine Daueraufsicht durch
Rettungspersonal. Die Badestelle ist nicht in
Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich unterteilt.
Verlassen Sie das Gelände bitte so, wie Sie es vorzufinden wünschen. Nutzen Sie die vorhandenen Toiletten und Abfallbehälter.
Der Grötzinger Baggersee liegt im Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen.
Zonenkarte
Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung des Baggersees (Word-Dokument, 91 KB)
Wichtige Regeln der Rechtsverordnung über die Benutzung des Sees
zulässige Handlungen (§ 3 der RVO)
Flyer Baggersee Grötzingen (PDF, 1.93 MB)
Untersuchung der Baggerseen gemäß Badegewässerverordnung
vom 16. Januar 2008, zuletzt geändert durch Artikel 157 der
Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 117)
Baggersee Grötzingen
Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison und den drei vorangegangenen Badesaisons. Das Landesgesundheitsamt Stuttgart hat die o.g. Badestelle wie folgt eingestuft:
"Ausgezeichnete Badegewässerqualität"