Karlsruhe: Stadtteile
Winterdienst
Allgemeine Informationen zum Winterdienst
VMZ Karlsruhe: Winterdienst
Winterdienst - Besondere Personengruppen
Satzung der Stadt Karlsruhe über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege
Wie werden die Witterungsverhältnisse im Winter?
Prognosen und Tendenzen für den bevorstehenden Winter gibt es
genügend. Sogar Wetterpropheten, die ihre Aussagen zum kommenden
Winter am Pflanzen- und Blütenstand bereits ausmachen, ergänzen
mit ihren Kommentaren als "winterliche Prophezeiung", die
kommenden Schneeverhältnisse.
Frühwinterliche Eskapaden lassen im Oktober auch keine
Rückschlüsse zu, ob ein Winter kalt und schneereich sein wird
oder ob nur milde Temperaturen zu erwarten sind.
Verlässliche Wettervorhersagen, die über mehrere Wochen hinweg
Auskunft zum Wetter geben sollen, basierend auf Daten und
Fakten, diese stoßen bei der klassischen Wettervorhersage
schnell an ihre Grenzen.
Ein Dauerthema für den kommenden Winter wird in unserer Region
hingegen weiterhin präsent sein!
Die schnell wechselnden Witterungsverhältnisse mit den
teilweisen sehr stark schwankenden Temperaturunterschieden. Auch
die Niederschlagsereignisse, die teilweise erheblich innerhalb
weniger Stunden ausfallen können, führen nicht nur bei der
Kombination dieser beiden Faktoren zu der gefährlichen
Reifglätte, überfrierender Nässe oder gar Glatteisbildung, auch
in Form der Blitzeisbildung.
Solche Wetterkapriolen stellen für alle Beteiligten im Straßen-
und Fußgängerverkehr erhebliche Gefahren dar, und dem gilt es im
Winterdienst entgegenzuwirken.
Der Winterdienstbezirk X der Stadt Karlsruhe, mit
Standort in Wettersbach, zuständig für die Stadtteile
Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach, Bergwaldsiedlung
und teilweise auch in Wolfartsweier, bereitet sich ab Mitte
Oktober für solche bevorstehende Einsätze vor.
Ob Aufstockung der Salzsackware oder das Befüllen der beiden
Salzsilos in Grünwettersbach und Wolfartsweier, auch die
Winterdienstfahrzeuge und Einsatzgeräte werden jährlich durch
das Fachamt AfA in der Ottostraße durchgecheckt und funktional
überprüft, sodass rechtzeitig alles startklar ist und
bereitsteht zum Winterdienst.
In diesem Jahr werden die städtischen Einsatzkräfte durch
Fremdfirmenpersonal in den Handstreurouten und an allen
Bushaltestellen unterstützt und verstärkt.
Sollte es dennoch mal Meldungen zu
Gefahrenstellen geben oder Bürger/innen persönliche
Auskünfte erhalten wollen, können diese unter der
Servicetelefon-Nr. 0721 / 133 - 7082 oder der Behörden
Nr. 115 gemeldet bzw. erfragt werden.
Außerhalb der Dienstzeiten wird bei der Service-Ruf-Nr. ein
Anrufbeantworter geschaltet sein, der regelmäßig abgehört wird.
Tipps und Regelungen bei Schnee und Glätte
Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege
Die Verantwortlichen
Zu den Verantwortlichen zählen die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Straßenanlieger sind auch Personen, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde stehende unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als zehn Meter beträgt. Einseitige Gehwege müssen auch nur von den dortigen Straßenanliegern geräumt werden. Ein zusätzliches Reinigen, Schneeräumen oder Bestreuen durch die Stadt berührt die Pflichten der Straßenanlieger nicht.