Karlsruhe: Stadtteile
Allgemeine Informationen
Sommerzeit - Schnakenzeit
Bekämpfungsmittel für Hausschnaken im Rathaus kostenlos
erhältlich
Die Schnakenplage in Wald und Flur hat man mit Hilfe der
Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage
(KABS) weitgehend in den Griff bekommen. Doch was Sie jetzt noch
am Abend und in den Nachtstunden um den Schlaf bringt, sind die
Hausschnaken. Und die züchten Sie sich selber. Denn die
Hausschnaken bevorzugen als Wohnstätte Regenfässer, Gullies und
Wasserbehälter in Hof und Garten. Dort legen die Weibchen nach
der Blutmahlzeit ihre Eier ab. Und daraus entsteht die nächste
Generation gefräßiger Plagegeister.
Genau diesen Kreislauf kann jeder von uns wirkungsvoll
unterbrechen:
- Beseitigen Sie deshalb alle unnötigen Wasserbehälter!
- Decken Sie alle Regenfässer dicht ab oder gießen Sie das
Wasser zumindest alle zehn Tage aus!
- In Ihrem Gartenteich sind Fische und andere Fraßfeinde ein
guter Schutz gegen die Schnakenbrut.
Ihre Ortsverwaltung hält für Sie ein wirksames Mittel gegen
Schnakenbrut bereit: Culinex Tab plus.
Culinex Tab plus-Tabletten erhalten Sie kostenlos im Rathaus
Grünwettersbach, Zimmer 2. Der Wirkstoff BTI ist
umweltverträglich, baut sich biologisch ab und ist nicht giftig.
Machen Sie mit, damit Sie den Sommer ohne diese Plagegeister
genießen können!
Überhängende Äste und zu groß gewordene Sträucher
Bis Ende Februar Pflanzen zurückschneiden /
Baumschutzsatzung beachten
Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe bittet
Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen im
gesamten Stadtgebiet, bis Ende Februar überwüchsige
und zu groß gewordene Sträucher und Hecken bis zu den
Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden.
Überhängende Äste müssen so weit freigeschnitten
werden, dass Fahrzeuge - im Außenbereich des
Stadtgebiets auch landwirtschaftliche Fahrzeuge
- ungehindert vorbeifahren können: in der Regel bis zu
einer Höhe von 4,50 Meter.
Form- und Pflegeschnitte sind über das ganze Jahr
hindurch zulässig und erwünscht.
Besonders zu beachten sind die Belange des Natur- und
Artenschutzes.
Die Bäume sollen nur in den Wintermonaten
beziehungsweise außerhalb der Brut- und Setzzeit
gefällt werden. Die Stadt empfiehlt Gartenbesitzern
und -besitzerinnen, sich vor der Fällung zu
vergewissern, ob keine Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten wildlebender Tiere betroffen sind. Sollte
dies der Fall sein, bedarf es einer Prüfung. Näheres dazu
teilt die Naturschutzbehörde unter Telefon
0721/133-3041 beziehungsweise -3043 mit.
Grundsätzlich muss bei allen Aktivitäten die
Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe beachtet werden.
Sie besagt unter anderem, dass alle Bäume im
Stadtgebiet, die 1 Meter über dem Erdboden einen
Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben, unter
Schutz gestellt sind. Mehr Information hierzu gibt es
im Internet unter
www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/verordnung.de
oder telefonisch beim Gartenbauamt unter
0721/133-6753.
Weitere Informationen:
Baumschutzsatzung auf www.karlsruhe.de
Freihaltung Lichtraumprofil (PDF, 67 KB)
Das Grundbuchamt ist dem Amtsgericht Maulbronn zugeordnet
Grundbucheinsichtsstelle beim Liegenschaftsamt
Elektronische Version kann eingesehen, Abschrift
bestellt werden
Da das Karlsruher Grundbuchamt aufgehoben wurde, sollen
Bürgerinnen und Bürger natürlich weiterhin die Möglichkeit zur
Einsicht haben. Zu diesem Zweck hat die Stadt eine Stelle beim
Liegenschaftsamt eingerichtet. Die Grundbücher sind zentral beim
Amtsgericht Maulbronn gelagert. Deren elektronische Version kann
einsehen, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Damit einher
geht auch das Recht, (un)beglaubigte Abschriften zu
beziehen.
Die Grundbucheinsichtsstelle befindet sich beim Liegenschaftsamt
in der Lammstraße 7 a und ist auch unter Telefon 0721 133-6247
sowie per E-Mail an grundbuch@la.karlsruhe.de erreichbar.
Gelegenheit zur Einsicht besteht jeweils montags bis donnerstags
von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags darüber hinaus von 14 bis 17
Uhr und freitags nach vorheriger Terminvereinbarung. Für
Grundstücksangelegenheiten des Bezirkes Durlach bleibt die
Einsichtsstelle im Stadtamt Durlach erhalten, für den
Bezirk Neureut die Einsichtsstelle bei der Ortsverwaltung
Neureut.
Grundbucheinsicht beim Stadtamt Durlach
Servicestelle ersetzt das staatliche
Grundbuchamt
Das staatliche Grundbuchamt in der Durlacher Amalienbadstraße
wurde im Zuge der Grundbuchreform zum 2. April 2013 aufgehoben
und dem Amtsgericht Maulbronn, Frankfurter Str. 52, 75433
Maulbronn, zugeordnet.
Damit Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor Ort Einsicht in das
Grundbuch bekommen können, übernimmt das Stadtamt Durlach diesen
Service. Einsicht genommen werden kann bei Nachweis eines
berechtigten Interesses in das elektronische Grundbuch. Darüber
hinaus werden Ausdrucke sowie beglaubigte und unbeglaubigte
Abschriften aus dem Grundbuch erteilt.
Für Eintragungen, Löschungen und fachliche Beratungen
ist ausschließlich das Grundbuchamt Maulbronn zuständig (Tel.
07043 9578 - 0)
Sprechzeiten seit Freitag, 15. September 2017:
montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr und
freitags nach Vereinbarung.
Notariat
Flyer: Fluss - Garten - Bach
Tipps und Informationen für
Gewässeranlieger
Am 09. Juli 2013 fand die jährliche Gewässerschau
in Wettersbach mit dem Tiefbauamt statt.
Mehrere offene Gewässer und Entwässerungsgräben wurden an
diesem Tag begangen und begutachtet, wobei der
Schwerpunkt im Wetterbach lag, der Ende Mai / Anfang Juni
die Dimension eines Wildbachs erlangte.
Die Bachbegehung begann auf Höhe der
Seniorenresidenz und führte bis zur Gemarkungsgrenze
beim Fallbrunnen. Auf der gesamten Strecke des Gewässers
wurde eine große Anzahl von unzulässigen Ablagerungen
von Holz, Grünschnitt und Kompost beobachtet. Auch wurden
vereinzelt errichtete baulichen Anlagen am Böschungsrand
lokalisiert. Diese und solche Ablagerungen und auch
bauliche Errichtungen stellen eine erhebliche Gefahr
dar, insbesondere an den Gewässerrechen.
Um Tipps und Informationen zu Rechten und Pflichten für
Gewässeranlieger zu geben, ist das Faltblatt der
Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH
zum Ausschneiden und Falten in dieser Ausgabe des
Wettersbacher Anzeigers veröffentlicht. Der Flyer ist
ebenso auf dem WebPortal der OV Wettersbach unter
folgendem Link,
http://www.karlsruhe.de/b4/stadtteile/bergdoerfer/wettersbach.de
zu finden und im Rathaus Wettersbach am
Informationsständer ausgelegt.
Die in unseren Stadtteilen verlaufende Gewässer und
Gräben erfüllen eine wichtige Aufgabe und hierzu muss der
freie Durchfluss und die Ableitung von Oberflächenwasser
zu jeder Zeit gegeben sein.
Flyer: Fluss – Garten – Bach (PDF, 7.56 MB)
Überschwemmung von Kellerräumen vermeiden
Tipps von Experten des Tiefbauamts / Broschüre
auch im Internet
Immer wieder kommt es zu Kellerüberschwemmungen, wenn
das städtische Kanalnetz kurzfristig durch starke
Regenfälle überlastet wird. Oder Oberflächenwasser dringt
nach Wolkenbrüchen von außen über tief liegende
Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in
die Häuser ein und verursacht so hohe Schäden.
Ein Großteil dieser Schäden könnte jedoch vermieden
werden, wenn die Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer besser vorsorgen würden. Denn sie sind laut
städtischer Entwässerungssatzung für die Unterhaltung
und Wartung ihrer Grundstücksentwässerung
verantwortlich.
Folgende Maßnahmen schützen die Keller vor
Überflutung:
- Abwasseranlagen, die unterhalb der
so genannten Rückstauebene liegen, also unterhalb der
Oberkante der Straße vor dem Grundstück, dürfen nur über
eine Pumpe fachgerecht und sicher entwässert werden.
- Sinkkasteneinläufe in Kellern müssen
durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesichert
sein. Diese Schieber dürfen nur zum Ablassen von Wasser
kurzfristig geöffnet werden.
- Außenliegende rückstaugefährdete
Ablaufstellen können nur vor Überflutung geschützt
werden, wenn zum Beispiel bei Kellerabgängen eine
Versickerung vorgesehen ist. Größere tiefliegende
Flächen sind allerdings über eine Hebeanlage zu
entwässern.
- Das Tiefbauamt empfiehlt, die
vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen der
Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig durchführen
zu lassen.
Gefällesituation beachten
Grundstücke können auch durch Oberflächenabfluss von
angrenzenden Flächen (Straßen, Nachbargrundstücken,
landwirtschaftliche Flächen) gefährdet sein. Hier ist
zu beachten, dass bei Extremniederschlägen auch von
Grünflächen Wasser abfließen kann. Außerdem sollte das
Freibord im Bereich der Grundstückszufahrt ermittelt
werden, also der Abstand zwischen einem Wasserspiegel
und einer höher liegenden Kante eines Bauwerks.
Auch die Gefällesituation um das Gebäude herum ist
wichtig. Liegt zum Beispiel im Bereich des Gebäudesockels
ein von Rasenkanten eingefasster, etwas erhöhter
Kiesstreifen, steht das abfließende Wasser nicht direkt
am Gebäude. Vor einer Überflutung von außen kann man sich
nur durch einen "bautechnischen Schutzwall" wirksam
absichern.
Broschüre und Merkblatt
Das Tiefbauamt hat zu dieser Problematik die Broschüre
"Schutz vor Kellerüberflutungen" sowie das Merkblatt
"Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen"
ausgearbeitet. Beide können beim Hausentwässerungsbüro
des Tiefbauamts, Lammstraße 7, Zimmer D 347, abgeholt
oder unter der Telefonnummer 0721/133-7453 angefordert
werden. Informationen erhalten Interessierte außerdem
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis
donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr und für den Einzelfall
auch nach Terminvereinbarung.
Im Internet sind Broschüre und Merkblatt unter der Adresse
http://www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung.de
zu finden.
Broschüre und Merkblatt