Karlsruhe: Stadtteile
Bürgerservice Wettersbach
Bürgerbüro Wettersbach:
Kontakt über Behördennummer 115
(Termine bitte online oder über die Behördennummer vereinbaren)
Service des Ordnungs- und Bürgeramtes
Bürgerdienste der Stadtverwaltung
Zulassungsanträge für neues Kraftfahrzeug auch online
(Zeitrahmen 2 Wochen)
Auskunftsservice Ausweispapiere
Hier erhalten Sie Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihrer Ausweispapiere.
die Bürger der Stadt Karlsruhe haben nun die Möglichkeit Ihren Hund auch online über das Serviceportal Service BW anzumelden
Wir bitten um Beachtung.
Fragen zur Rentenversicherung?
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rentenversicherung?
Oder möchten Sie einen Rentenantrag stellen?
Dazu müssen Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung,
Weinbrennerplatz, Hauptverwaltung der Deutschen
Rentenversicherung Baden-Württemberg, wenden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin
unter Tel. 0721 825-11543.
Das Bürgerbüro der Ortsverwaltung Wettersbach kann weder
Auskünfte erteilen, noch Vordrucke aushändigen oder
Rentenanträge entgegennehmen.
Sind Ihre Ausweispapiere noch gültig?
Bitte sehen Sie nach, ob Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass noch gültig sind. Sollte dies schon jetzt oder in nächster Zeit nicht mehr der Fall sein, lassen Sie das betreffende Ausweispapier neu ausstellen. Der Antrag hierfür ist persönlich im Bürgerbüro zu stellen.
Mitzubringen sind:
- alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (falls nicht vorhanden, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- ein biometrisches Passbild (auch bei Babies)
Der neue Personalausweis hat bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres eine Gültigkeit von 6 Jahren und kostet 22,80 Euro. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr gilt er für 10 Jahre und kostet 28,80 Euro. Es muss mit ca. 3 Wochen zwischen Beantragung und Aushändigung des Ausweises gerechnet werden.
Der biometrische Reisepass kostet bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro, ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 Euro. Hier musst mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Nach dem Gesetz über Personalausweise erstreckt sich die Ausweispflicht auf alle über 16 Jahre alten Personen. Bei Grenzübertritt benötigen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis). Zur Beantragung ist die Vorsprache beider Elternteile notwendig. Bei Verhinderung ist eine schriftliche Vollmacht/Zustimmungserklärung mitzubringen. Gleichzeitig muss von beiden Elternteilen ein Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden. Bei der Beantragung muss auch das Kind anwesend sein. Der Kinderreisepass kostet 13,00 Euro.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Reise auf dem Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de), welches Dokument Ihr Urlaubsland zur Einreise verlangt.
Jeder Verlust/Diebstahl eines Personalausweises oder Reisepasses ist umgehend beim Bürgerbüro anzuzeigen.
Bei Abholung des neuen Ausweisdokuments ist das entsprechende alte Dokument vorzulegen, dieses wird ungültig gemacht bzw. eingezogen und vernichtet. Bei Verhinderung kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden.
Fragen zum Personalausweis oder zum Reisepass beantworten die Mitarbeiter*innen der Behördennummer 115. Die Internetseite www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste bietet zusätzliche Informationen. Zugleich ist hier unter der Rubrik "Online-Dienste" der Bearbeitungsstatus des Dokuments zu sehen.
Stand: 05/2020
Städtisches Amt darf Einwohnerdaten weitergeben
Das Ordnung- und Bürgeramt in Karlsruhe ist berechtigt,
Einwohnerdaten weiterzugeben und zu veröffentlichen. Bürger, die
eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, müssen dies jedoch
schriftlich dem Ordnung- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe (Fax
0721 133-3369, E-Mail: oa@ karlsruhe.de) oder der
Ortsverwaltung Wettersbach (Fax: 0721 94550-50), mitteilen. Wer
die Datenweitergabe bereits abgelehnt hat, muss keine neue
Mitteilung abgeben.
Zu den für eine Übermittlung erlaubten Daten zählen Namen,
Doktorgrade, Anschriften und Art des Jubiläums von Alters- und
Ehejubilaren. Über die 90. und 100. Geburtstage; sowie goldenen
und eisernen Hochzeiten werden die Medien informiert. Auch an
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften darf das Amt nach
den gesetzlichen Bestimmungen Daten von Familienangehörigen der
Mitglieder übermitteln, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
Berücksichtigt werden hier Tag der Geburt, Geschlecht,
Anschriften, Zugehörigkeit zu Religionsgesellschaften,
Übermittlungssperren und Sterbetage. Außerdem ist die Behörde
berechtigt, Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift
der volljährigen Einwohner in Einwohnerbüchern und ähnlichen
Nachschlagewerken selbst zu veröffentlichen oder diese Angaben
an den Karlsruher Adressbuchverlag weiterzuleiten.
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Die Formulare für den Erstantrag, den Umtausch oder für eine Änderung liegen der Ortsverwaltung Wettersbach vor und können im Bürgerbüro zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden. Gerne leiten wir Ihre ausgefüllten Anträge an das Landratsamt weiter. Dafür müssen diese mit einem Lichtbild versehen sein und vom Inhaber persönlich abgegeben werden.
Beantragung von Führungszeugnissen
Standesamt Karlsruhe-Wettersbach
Dienstleistungen und Informationen - Standesamt
Angefangen mit der Geburt, über Eheschließungen, Namensänderungen, Urkundenbestellungen und einiges mehr bis schließlich zu den Sterbefällen
Standesamt Wettersbach
Heiraten in Wettersbach
Wer in Wettersbach den Bund für´s Leben schließen möchte ist
beim Standesamt Karlsruhe-Wettersbach richtig. Den Brautleuten
stehen für ihr "JA" füreinander zwei Trausäle zur Verfügung:
Der kleine, aber feine Trausaal im Dachgeschoss des Rathauses
besticht durch seine Sandsteinmauer, der hellen Gestaltung und
der liebevollen Einrichtung mit natur belassenem Mobiliar. Die
große seitliche Fensterfront sorgt für ein interessantes Licht-
und Schattenspiel. Hochzeitsgesellschaften bis zu 15 Personen
finden hier ausreichend Platz.
Sollten mehr Hochzeitsgäste erwartet werden, steht den
Brautleuten auf Anfrage auch der Bürgersaal zur Verfügung. Bis
zu 50 Gäste können hier die Trauzeremonie verfolgen. Nach der
Trauung und bei schönem Wetter findet der selbstorganisierte
Sektempfang vor dem Rathaus unter einer großen Kastanie statt.
Bei schlechtem Wetter kann der jeweilige Trausaal für diesen
Zweck genutzt werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Standesamt Karlsruhe-Wettersbach, Tel. 9455015 oder 9455014.
Anmeldung zur Eheschließung
Brautleute, die beabsichtigen zu heiraten, können bereits 6
Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin beim zuständigen
Standesamt ihre Eheschließung anmelden. Die Anmeldung dient
dazu, die rechtliche Grundlage für die Eheschließung zu schaffen
und den Wunschtermin für die standesamtliche Trauung zu sichern.
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, richtet sich nach
den persönlichen Verhältnissen des Brautpaares; bitte
informieren Sie sich rechtzeitig.
Das Standesamt prüft, ob der Eheschließung ein Ehehindernis
entgegensteht. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann
ein Eheschließungstermin vereinbart werden.
Standesamt Karlsruhe-Wettersbach, Rathaus Grünwettersbach,
Zimmer 5, Tel. 94550-14 oder 94550-15.
Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
"Ich benötige eine Geburtsurkunde." Oder "Können Sie mir diese
Kopie meiner Geburtsurkunde beglaubigen?" Eine häufige Frage
beim Standesamt Karlsruhe-Wettersbach.
Geburten werden bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk
die Geburt stattfand, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Wenn
also eine Mutter mit Wohnsitz in Grünwettersbach oder Palmbach
ihr Kind in einem Karlsruher Krankenhaus zur Welt gebracht hat,
wurde die Geburt beim Standesamt Karlsruhe beurkundet. Und somit
erhalten Sie auch die Geburtsurkunden von dort. Urkunden vom
Standesamt Karlsruhe können Sie unter der Tel. 115 oder per Mail
unter standes-amt@oa.karlsruhe.de bestellen.
Zur Frage der Beglaubigung von Kopien von Geburtsurkunden:
Das Geburtenregister ist kein fest geschriebenes
Personenstandsbuch. Wenn sich bspw. der Familiennamen des Kindes
ändert, ändert sich auch die Urkunde. Somit spiegelt nur die neu
ausgestellte Geburtsurkunde oder wie es heute richtig heißt
"beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister" die aktuellen
Gegebenheiten wider. Die Kopie einer "alten" Geburtsurkunde zu
beglaubigen, ist nicht zulässig.
Die gleichen Vorgaben gelten auch für die Ausstellung von
Personenstandsurkunden für Eheschließungen, Begründung von
Lebenspartnerschaften oder für Sterbefälle.
Trausäle Standesamt Karlsruhe-Wettersbach
Bürgersaal (bis zu 50 Personen)
.
Kleiner Trausaal (max. 14 Personen)
.
Leistungen des Bürgerbüros Wettersbach