Karlsruhe: Stadtteile
Bürgerservice Wettersbach
Bürgerbüro Wettersbach:
Kontakt über Behördennummer 115
(Termine bitte online oder über die Behördennummer vereinbaren)
Service des Ordnungs- und Bürgeramtes
Auskunftsservice Ausweispapiere
Hier erhalten Sie Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihrer Ausweispapiere.
Wir bitten um Beachtung.
Fragen zur Rentenversicherung?
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rentenversicherung?
Oder möchten Sie einen Rentenantrag stellen?
Dazu müssen Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung,
Weinbrennerplatz, Hauptverwaltung der Deutschen
Rentenversicherung Baden-Württemberg, wenden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin
unter Tel. 0721 825-11543.
Das Bürgerbüro der Ortsverwaltung Wettersbach kann weder
Auskünfte erteilen, noch Vordrucke aushändigen oder
Rentenanträge entgegennehmen.
Sind Ihre Ausweispapiere noch gültig?
Bitte sehen Sie nach, ob Reisepass, Personalausweis oder
Kinderreisepass noch gültig sind. Sollte dies schon jetzt oder
in nächster Zeit nicht mehr der Fall sein, lassen Sie das
betreffende Ausweispapier neu ausstellen. Der Antrag hierfür ist
persönlich im Bürgerbüro zu stellen.
Mitzubringen sind:
• Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
• alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
• für den Personalausweis, den Reisepass und den
Kinderreisepass ein biometrisches Passbild (auch für
Babies)
Der neue Personalausweis gilt bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und kostet 22,80
Euro. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr gilt er für 10 Jahre und
kostet 28,80 Euro. Es muss mit ca. 3 Wochen zwischen Beantragung
und Aushändigung des Ausweises gerechnet werden.
Der biometrische Reisepass kostet bis zur Vollendung des 24.
Lebensjahres 37,50 Euro, ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 59,00
Euro. Die Bearbeitung der Anträge für Reisepässe dauert ca. 4
Wochen.
Nach dem Gesetz über Personalausweise erstreckt sich die
Ausweispflicht auf alle über 16 Jahre alten Personen, soweit sie
nicht einen gültigen Reispass besitzen. Bei Grenzübertritt
benötigen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein
gültiges Ausweisdokument (Kinderreisepass, Reisepass
oder Personalausweis). Zur Beantragung ist die
Vorsprache beider Elternteile notwendig. Bei Verhinderung ist
eine schriftliche Vollmacht/Zustimmungserklärung mitzubringen.
Gleichzeitig muss von beiden Elternteilen ein
Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden. Bei der Beantragung
muss auch das Kind anwesend sein. Der Kinderreisepass kostet 13
Euro.
Jeder Verlust/Diebstahl eines Personalausweises
oder Reisepasses ist umgehend beim Bürgerbüro anzuzeigen.
Bei Abholung des neuen Ausweisdokuments ist das
entsprechende alte Dokument vorzulegen, dieses wird ungültig
gemacht bzw. eingezogen und vernichtet. Bei Verhinderung kann
eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden.
Fragen zum Personalausweis oder zum Reisepass beantworten die
Mitarbeiterinnen der Ortsverwaltung Wettersbach unter der
Telefonnummer 94550-16 und -17, sowie die Behördennummer 115,
die Internetseite www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste bietet
zusätzliche Informationen. Zugleich ist hier unter der Rubrik
"Online-Dienste" der Bearbeitungsstatus des Dokuments zu sehen.
Städtisches Amt darf Einwohnerdaten weitergeben
Das Ordnung- und Bürgeramt in Karlsruhe ist berechtigt,
Einwohnerdaten weiterzugeben und zu veröffentlichen. Bürger, die
eine Weitergabe ihrer Daten nicht wünschen, müssen dies jedoch
schriftlich dem Ordnung- und Bürgeramt, 76124 Karlsruhe (Fax
0721 133-3369, E-Mail: oa@ karlsruhe.de) oder der
Ortsverwaltung Wettersbach (Fax: 0721 94550-50), mitteilen. Wer
die Datenweitergabe bereits abgelehnt hat, muss keine neue
Mitteilung abgeben.
Zu den für eine Übermittlung erlaubten Daten zählen Namen,
Doktorgrade, Anschriften und Art des Jubiläums von Alters- und
Ehejubilaren. Über die 90. und 100. Geburtstage; sowie goldenen
und eisernen Hochzeiten werden die Medien informiert. Auch an
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften darf das Amt nach
den gesetzlichen Bestimmungen Daten von Familienangehörigen der
Mitglieder übermitteln, die nicht derselben oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
Berücksichtigt werden hier Tag der Geburt, Geschlecht,
Anschriften, Zugehörigkeit zu Religionsgesellschaften,
Übermittlungssperren und Sterbetage. Außerdem ist die Behörde
berechtigt, Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift
der volljährigen Einwohner in Einwohnerbüchern und ähnlichen
Nachschlagewerken selbst zu veröffentlichen oder diese Angaben
an den Karlsruher Adressbuchverlag weiterzuleiten.
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Die Formulare für den Erstantrag, den Umtausch oder für eine Änderung liegen der Ortsverwaltung Wettersbach vor und können im Bürgerbüro zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden. Gerne leiten wir Ihre ausgefüllten Anträge an das Landratsamt weiter. Dafür müssen diese mit einem Lichtbild versehen sein und vom Inhaber persönlich abgegeben werden.
Beantragung von Führungszeugnissen
Standesamt Karlsruhe-Wettersbach
Dienstleistungen und Informationen - Standesamt
Angefangen mit der Geburt, über Eheschließungen, Namensänderungen, Urkundenbestellungen und einiges mehr bis schließlich zu den Sterbefällen
Anmeldung zur Eheschließung
Brautleute, die beabsichtigen zu heiraten, können bereits 6
Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin beim zuständigen
Standesamt ihre Eheschließung anmelden. Die Anmeldung dient
dazu, die rechtliche Grundlage für die Eheschließung zu schaffen
und den Wunschtermin für die standesamtliche Trauung zu sichern.
Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, richtet sich nach
den persönlichen Verhältnissen des Brautpaares; bitte
informieren Sie sich rechtzeitig.
Das Standesamt prüft, ob der Eheschließung ein Ehehindernis
entgegensteht. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann
ein Eheschließungstermin vereinbart werden.
Standesamt Karlsruhe-Wettersbach, Rathaus Grünwettersbach,
Zimmer 5, Tel. 94550-14 oder 94550-15.
Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
"Ich benötige eine Geburtsurkunde." Oder "Können Sie mir diese
Kopie meiner Geburtsurkunde beglaubigen?" Eine häufige Frage
beim Standesamt Karlsruhe-Wettersbach.
Geburten werden bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk
die Geburt stattfand, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Wenn
also eine Mutter mit Wohnsitz in Grünwettersbach oder Palmbach
ihr Kind in einem Karlsruher Krankenhaus zur Welt gebracht hat,
wurde die Geburt beim Standesamt Karlsruhe beurkundet. Und somit
erhalten Sie auch die Geburtsurkunden von dort. Urkunden vom
Standesamt Karlsruhe können Sie unter der Tel. 115 oder per Mail
unter standes-amt@oa.karlsruhe.de bestellen.
Zur Frage der Beglaubigung von Kopien von Geburtsurkunden:
Das Geburtenregister ist kein fest geschriebenes
Personenstandsbuch. Wenn sich bspw. der Familiennamen des Kindes
ändert, ändert sich auch die Urkunde. Somit spiegelt nur die neu
ausgestellte Geburtsurkunde oder wie es heute richtig heißt
"beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister" die aktuellen
Gegebenheiten wider. Die Kopie einer "alten" Geburtsurkunde zu
beglaubigen, ist nicht zulässig.
Die gleichen Vorgaben gelten auch für die Ausstellung von
Personenstandsurkunden für Eheschließungen, Begründung von
Lebenspartnerschaften oder für Sterbefälle.
(Zeitrahmen 2 Wochen)