Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Zensus 2022
Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird erfasst, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden erfordern verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Für zahlreiche Gesetze und Verordnungen ist die auf der Basis des Zensus zu ermittelnde Einwohnerzahl maßgebend. Aus diesem Grund sind die zu befragenden Personen auskunftspflichtig.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de.
Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht mehr ...
Ihre Aufgabe
Als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter führen Sie in der Zeit von Anfang Mai bis voraussichtlich Ende Juli 2022 die Befragungen bei Haushalten sowie der Bevölkerung in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften durch. Sie stellen im Rahmen Ihrer Tätigkeit die vor Ort wohnenden Personen fest und füllen mit ihnen einen Fragebogen aus oder übergeben ihnen Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen. Die Befragten unterliegen dabei der Auskunftspflicht. Als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter üben Sie Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten hierfür eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Die zeitliche Einteilung kann überwiegend individuell erfolgen, sollte aber auch an den zu Befragenden ausgerichtet sein.
Voraussetzungen
Für die Aufgabe des Erhebungsbeauftragten müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und absolut zuverlässig und verschwiegen sein. Ferner wird ein sicheres und freundliches Auftreten erwartet. Zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit werden alle Interviewerinnen und Interviewer vorab umfassend geschult.
Die Stadt Karlsruhe sucht zur Durchführung des Zensus 2022 im Zeitraum Mai bis Juli 2022 zuverlässige Personen als Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen). Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Füllen Sie dazu das nachfolgende Online-Antwortformular bis spätestens 22. April 2022 aus oder kontaktieren Sie die Zensuserhebungsstelle.