Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Förderrichtlinien und Zuschüsse
Hier stellen Sie ihren Antrag auf Förderung
Antrag auf Fördermittel (PDF, 35 KB)
Mit diesem Antrag können Sie Zuschüsse für Begegnungen
zwischen der Stadt Karlsruhe und ihren Partnerstädten
beantragen.
Stadt Karlsruhe - Hauptamt
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe
Fax: 0721/133-1509
Jugend- und Schülergruppen richten ihre Anträge an den
Stadtjugendausschuss e.V.
Karlsruhe
Postfach 11 13 02
76063 Karlsruhe
Fax 0721 133-5669
Zuschüsse für die Fahrt in eine Partnerstadt
Sie fahren in eine Partnerstadt
Für Gruppen und Vereine sowie Einzelpersonen, deren Reise im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Städtepartnerschaft steht, gewähren wir Zuschüsse in Höhe von 25 % auf die Transferkosten.
Jugendliche bis 25 Jahren bekommen zusätzlich einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 €.
Zuschüsse für Gäste aus einer Partnerstadt
Sie haben Gäste aus einer Partnerstadt
Für Ihre Gäste organisieren wir gerne einen Empfang (ab
mindestens 12 Personen) im Rathaus; außerdem können wir
eine Stadtrundfahrt sowie freien Eintritt in ein
Karlsruher Museum gewähren. In begründeten Einzelfällen
kann auch zu einem Mittagessen in der Städtischen Kantine
eingeladen werden. Pro Gast zahlt das
Städtepartnerschaftsbüro einen Zuschuss von 20 €.
Besucher aus den osteuropäischen Partnerstädten Krasnodar
und Temeswar, die sich länger als drei Tage in der
Fächerstadt aufhalten, erhalten für diese Zeit ein
einmaliges Taschengeld in Höhe von 50 €.
Jugendorganisationen, Jugendinitiativen
sowie Schülergruppen mit Kindern und Jugendlichen wenden
sich wegen möglicher Zuschüsse an den
Stadtjugendausschuss.
Voraussetzung: Die Teilnehmenden sollten nicht älter
als 30 Jahre sein und die Gruppengröße von 30 Personen
nicht überschreiten. Aus dem Fördertopf gibt es für
Projekte in Karlsruhe und Umgebung 7,50 € pro Tag und
Teilnehmer, bei Fahrten in die Partnerstädte werden 50 %
der Fahrtkosten erstattet. Ein formloser Antrag beim
Stadtjugendausschuss mit Finanzierungsplan und
Programmentwurf ist hierfür nötig.