Karlsruhe: Gemeinderat
Der Karlsruher Gemeinderat
Der Gemeinderat ist Vertretung der Bürgerschaft und Hauptorgan der Gemeinde.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat diesem bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als stimmberechtigtem Vorsitzenden sowie derzeit 48 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte, die von der Bevölkerung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Der Gemeinderat kontrolliert die Verwaltung. Er hat in der Praxis die Funktion eines Parlaments, ist jedoch rechtlich gesehen ein Verwaltungsorgan: Der Gemeinderat erlässt keine formellen Gesetze, sondern beschließt für das Gebiet der Stadt geltende Satzungen.
Das Recht auf Selbstverwaltung wird von Verfassung und Gesetzgeber garantiert.
Nächste Sitzung
Dienstag, 31.05.2022, 15.30 Uhr
Termine und Ratsdokumente
Stand Juli 2020
Sitzplan des Gemeinderats (PDF, 440 KB)