Karlsruhe: Gemeinderat
Der Karlsruher Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und
Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die
Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle
Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der
Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der
Gemeinderat diesem bestimmte Angelegenheiten
übertragen hat. Der Gemeinderat besteht aus dem
Oberbürgermeister als stimmberechtigtem
Vorsitzenden sowie derzeit 48 ehrenamtlichen
Mitgliedern (Stadträten). Die Stadträtinnen und
Stadträte werden von der Bevölkerung auf die Dauer von
fünf Jahren gewählt.
Da der Gemeinderat die Verwaltung kontrolliert, hat er
in der Praxis die Funktion eines Parlaments, ist jedoch
rein rechtlich gesehen ein Verwaltungsorgan: Der
Gemeinderat erlässt keine formellen Gesetze, sondern
beschließt für das Gebiet der Stadt geltende Satzungen.
Das Recht auf Selbstverwaltung wird von Verfassung und Gesetzgeber garantiert.
Nächste Sitzung
Dienstag, 20.04.2021, 15.30 Uhr, Gartenhalle
Termine und Ratsdokumente
Stand Juli 2020
Sitzplan des Gemeinderats (PDF, 440 KB)