Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Landtagswahlen
Bei Landtagswahlen umfasst das Gebiet der Stadt Karlsruhe zwei der 70 Wahlkreise im Land:
Wahlkreis 27 - Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 - Karlsruhe II (West)
Links zur Landtagswahl
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
In den 16. Landtag von Baden-Württemberg wurden im Jahr 2016 mit Bettina Lisbach (GRÜNE, Wahlkreis 27) und Alexander Salomon (GRÜNE, Wahlkreis 28) zwei Abgeordnete aus Karlsruhe gewählt. Als Nachfolgerin für Frau Lisbach rückte im Februar 2019 Frau Ute Leidig in den Landtag nach.
Wann wird gewählt?
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14. März 2021
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zuletzt: 13. März 2016
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Wahlperiode: 5 Jahre
Wer wird gewählt?
Die Abgeordneten des Landtags.
Was ist der Landtag?
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Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg.
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Sitz: Stuttgart
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Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten.
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Seit der letzten Wahl sind 143 Abgeordnete im Landesparlament vertreten.
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Baden-Württemberg ist für die Landtagswahl in 70 Wahlkreise eingeteilt.
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Die Stadt Karlsruhe nimmt zwei dieser Wahlkreise ein: Wahlkreis 27 - Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 - Karlsruhe II (West)
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In den 16. Landtag von Baden-Württemberg wurden mit Bettina Lisbach (GRÜNE, Wahlkreis 27) und Alexander Salomon (GRÜNE, Wahlkreis 28) zwei Abgeordnete aus Karlsruhe gewählt. Als Nachfolgerin für Frau Lisbach rückte im Februar 2019 Frau Ute Leidig in den Landtag nach.
Was sind die Aufgaben des Landtages?
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Gesetzgebung
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Wahl der Ministerpräsidentin beziehungsweise des Ministerpräsidenten
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Kontrolle der Regierung
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Haushaltsrecht
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag
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das 18. Lebensjahr vollendet haben,
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seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Alle Personen, die am Wahltag wahlberechtigt und in Karlsruhe mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden von Amts wegen zum Stichtag 31. Januar 2021 ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Wer kann gewählt werden?
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Jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte, der nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
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Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich.
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Die Wählbarkeit wird durch eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts der Hauptwohnsitzgemeinde bestätigt.
Wie wird gewählt?
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Den Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
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Ab circa 4 Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe, Kriegsstraße 100,
76133 Karlsruhe, zu beantragen.
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Jeder Wähler hat 1 Stimme zu vergeben.
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Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
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Es findet eine personalisierte Verhältniswahl statt.