Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Bundestagswahl 2021
Bei Bundestagswahlen umfasst das Gebiet der Stadt Karlsruhe den Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt und somit einen der 299 Wahlkreise bundesweit.
Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 vereinigte die Wahlkreisbewerberin Zoe Mayer (GRÜNE) die meisten Erststimmen auf sich und errang damit das Direktmandat des Karlsruher Bundestagswahlkreises. Über die Landesliste zogen 2021 für den Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt Parsa Marvi (SPD), Michael Theurer (FDP) und Marc Bernhard (AfD) in den Bundestag ein.
Link zum Amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl 2021
Wann wird gewählt?
Gewählt wird am 26. September 2021. Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Die letzte Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt.
Wer wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages gewählt.
Was ist der Bundestag?
Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. Seit der letzten Wahl sind 709 Abgeordnete im Bundestag vertreten.
Was sind die Aufgaben des Bundestages?
- Wahl des Bundeskanzlers
- Gesetzgebung
- Kontrolle der Regierung
- Budgetrecht
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetztes, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Dreimonatsfrist gilt nicht für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren und die sonstigen Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung erfüllen.
Deutsche Staatsangehörige, die wahlberechtigt sind und in Karlsruhe ihren Hauptwohnsitz haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Karlsruhe eingetragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Deutsche, die im Ausland leben, ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen werden auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters im Vorfeld der Bundestagswahl zur Verfügung gestellt. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss dem Wahlamt der Stadt Karlsruhe bis zum 21. Tag (5. September 2021) vor der Wahl postalisch zugegangen sein.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Das Wahlrecht kann nur von Personen ausgeübt werden, die in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Alle Personen, die am Wahltag wahlberechtigt und in Karlsruhe mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden von Amts wegen zum Stichtag 15. August 2021 in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts. Sie können bis zum 5. September 2021 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Im Ausland lebende Deutsche können, bis zum 5. September 2021, sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet, bei der Sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Die Wahlunterlagen werden ab Mitte August versendet.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden kann jede Deutsche und jeder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wie wird gewählt?
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Ausübung seines Wahlrechts: Entweder die Wahl am Wahltag im Wahllokal oder durch Briefwahl. Bei der Wahl vor Ort im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler die Stimmzettel erst im Wahllokal. Bei Beantragung von Briefwahl bekommen die Wählerinnen und Wähler die Wahlunterlagen an die angegebene Adresse nach Hause geschickt. Die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen besteht ab circa 5 Wochen vor dem Wahltermin beim Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Es wird unterschieden zwischen Erst- und Zweitstimme. Die Wählerinnen und Wähler haben je eine Erst- und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählt man eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber. Derjenige Bewerber mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis (Mehrheitswahl) ist direkt in den Bundestag gewählt.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet somit über die Sitzverteilung der verschiedenen Parteien im Bundestag insgesamt (Verhältniswahl).
Insgesamt findet eine personalisierte Verhältniswahl statt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- https://www.bundestag.de/
- https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html
- https://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/