Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Plakatierung
Antragstellung
Veranstaltungsplakatierung ist nach städtischer Polizeiverordnung genehmigungspflichtig. Zulässig ist nur Plakatständerwerbung für nicht- kommerzielle Veranstaltungen in Karlsruhe. Ausnahmsweise können kommerzielle Kulturveranstaltungen in Karlsruher Versammlungsstätten beworben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Musterplakat der Veranstaltung
- Standortliste der Plakatständer
Kontakt
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