Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch auf den solidarischen Schutz der Gemeinschaft. Das Land Baden-Württemberg schloss im Jahr 2016 für nicht versicherte Ehrenamtliche durch einen Rahmenvertrag mit der Ecclesia-Versicherung Lücken im Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Dachverbände haben oft Rahmenversicherungsverträge für Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen für ihre Mitglieder abgeschlossen. Für die Engagierten bestehen auch freiwillige Versicherungsmöglichkeiten. In bestimmten Fällen werden ehrenamtliche Aktivitäten durch die Stadt Karlsruhe versichert.
Broschüre für Karlsruhe
Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte (PDF, 497 KB)
Freiwillige gesetzliche Unfallversicherung
Freiwillig versichern können sich gewählte Mandatsträger in gemeinnützigen Organisationen (z. B. ehrenamtliche Vereinsvorstände) undPersonen, die in ein in der Satzung vorgesehenes Amt "berufen" werden, sofern die Satzung ein solche "Berufung" anstelle einer Wahl vorsieht. Zuständig ist in der Regel die Verwaltungsberufsgenossenschaft Baden-Württemberg, Bezirksverwaltung Ludwigsburg. Der jährlich Beitrag liegt unter 5 Euro.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz der ehrenamtlich tätig werdenden Personen in Selbsthilfeeinrichtungen ist, dass diese eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (zum Beispiel eingetragener Verein, Selbsthilfegruppe) und einen gewissen Organisationsgrad (relativ fester Helferkreis, gemeinsame Einsatzplanung hinsichtlich Zeit, Ort, Art und Dauer, regelmäßige Besprechungen) aufweist. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Unfallversicherung wird beitragsfrei gewährt. Die Anmeldung der Selbsthilfegruppe bei der BGW ist zwingend erforderlich.
Über die Zuständigkeit der Fachberufsgenossenschaft für die verschiedenen Engagementbereiche zuständig ist, Ihre Organisation zuständig ist, informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV).
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Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt kraft Gesetz für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte, die sich im Interesse der Allgemeinheit unentgeltlich zum Beispiel in Rettungsunternehmen, in der Wohlfahrtspflege, in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder für Kirchen engagieren.
Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können sich über die Berufsgenossenschaften freiwillig versichern.
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch für Engagierte in privatrechtlichen Organisationen, die im Auftrag oder mit Einwilligung oder Genehmigung einer Kommune oder einer öffentlich-rechtllichen Religionsgemeinschaft ehrenamtlich tätig sind.
Rahmenvertrag des Landes Baden-Württemberg zur Unfall- und Haftpflichtversicherung
Viele freiwillig Tätige, die sich beispielsweise in der Nachbarschaftshilfe oder in kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen oder Projekten engagieren, genießen keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für diesen Personenkreis hat das Land Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche mit der Ecclesia-Versicherung geschlossen.
Gesetzliche Unfallversicherung für privatrechtliche Organisationen durch die Stadt Karlsruhe
Vereine und Initiativen, die im Auftrag oder mit Einwilligung der Stadt Karlsruhe ehrenamtlich tätig werden, sind durch diese gesetzlich unfallversichert. Die Voraussetzungen für die Einwilligung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind:
- Die privatrechtliche Organisation (Verein, Verband, Initiative) muss unentgeltlich und ehrenamtlich tätig sein und gemeinnützige Ziele verfolgen.
- Eingetragene und nicht eingetragene Vereine werden gleich behandelt.
- Die Aktivität muss dem Wohl der Gemeinschaft dienen.
- Die Aktivität muss grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein. Insbesondere darf kein Eintritt und kein Teilnahmebeitrag erhoben werden.
- Die Aktivität darf keiner anderen Organisation angegliedert sein oder von dieser ausgehen, die einen Unfallversicherungsschutz gewährleisten kann.
- Die Einwilligung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Aktivität gestellt werden.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie ein Informationsgespräch? Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns unter Telefon 0721 133-1212 an.
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales