Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Abschleppmaßnahmen - Parken auf einem Busparkplatz
Rechtsgrundlage
§ 42 Abs. 2 i.V.m. Anlage 3
Ordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 3 Nr. 5 StVO
Rechtsprechung
Das Abschleppen eines Pkw von einem Busparkplatz ist i.
d. R. auch ohne konkrete Behinderung
gerechtfertigt.
OVG Münster NJW 1999,1275
Karlsruher Regelung:
Es wird grundsätzlich abgeschleppt, wenn nach einer
Zeitkontrolle von 30 Minuten noch immer unberechtigt geparkt
wird.
Abschleppmaßnahmen ohne konkrete Behinderung oder Gefährdung durch Parken
Tatbestand
Parken
- auf einem Busparkplatz