Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Informationen für ausländische Studierende
Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen
Leistungen:
Aufenthaltserlaubnis für Studierende beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Studierende verlängern
Weiterführende Informationen
Auswärtiges Amt: Übersicht zur Visumpflicht
Serviceportal Baden-Württemberg: Visum für Studierende beantragen
Leistungsbeschreibung, Voraussetzungen, Verfahrensablauf
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Willkommen in Deutschland / Studium: Informationen zu Hochschularten, Studienvoraussetzungen und -gebühren
Wer braucht ein Visum für die Einreise, um in Deutschland zu studieren?
Ausländische Studierende, die nicht Angehörige eines
EU/EWR-Staates sind, benötigen zum Studienaufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein
Visum für die Einreise zum Studium.
Ausnahmen
Schweizer Staatsangehörige sowie Personen aus folgenden
Ländern können ohne Einreisevisum zu einem
Studienaufenthalt einreisen und die
Aufenthaltserlaubnis zum Studium direkt in
Deutschland beantragen: Andorra, Australien, Brasilien,
El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Republik
Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, USA.
Welche Ausbildung fällt unter den Begriff "Studium"?
Unter den Begriff "Studium" fallen alle Aus- und Fortbildungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder an vergleichbaren Ausbildungsstellen, an Berufsakademien sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkollegs. Das Studium muss dabei der Hauptzweck des Aufenthalts sein. Abend-, Wochenend- und Fernstudium erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Was ist nach der Einreise zu tun?
Nach der Einreise in das Bundesgebiet oder dem Zuzug
nach Karlsruhe müssen Studieninteressierte sich
zunächst bei einem Bürgerbüro oder bei einer der
Ortsverwaltungen der Stadt Karlsruhe anmelden. Danach
müssen sie einen Termin bei der Ausländerbehörde
vereinbaren - zur Erteilung, Änderung oder Verlängerung
der Aufenthaltserlaubnis.
Folgendes ist zu beachten:
Falls Studieninteressierte aus einer anderen Stadt in
Deutschland zuziehen, müssen dort erst ihre Unterlagen
angefordert werden. Das kann bis zu sechs Wochen dauern
und zu einer Verzögerung der Terminvergabe führen.
Folgende Unterlagen werden zur Beantragung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium benötigt:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- biometrisches Foto
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsbescheinigung, sofern noch keine Immatrikulation vorliegt
- Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühr in Höhe von 110 EUR (bei Vorlage einer Bescheinigung über ein Stipendium durch Förderung aus deutschen Mitteln fallen keine Gebühren an)
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid,
- die Anmeldung zum Intensivsprachkurs
- Finanzierungsnachweise (zum Beispiel: Sparbuch mit Sperrvermerk: monatlich 735 EUR x 12 Monate --> 8.820 EUR, Verpflichtungserklärung, gegebenenfalls Kontoauszüge der letzten drei Monate)
Für welchen Zeitraum wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt?
Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium kann befristet bis maximal zwei Jahre erteilt werden. Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis ist jedoch insbesondere abhängig von:
- Studiendauer (sollte auf der Immatrikulationsbescheinigung vermerkt sein) oder Dauer der studienvorbereitenden Maßnahmen (zum Beispiel: Intensivsprachkurs)
- Passgültigkeit
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
Dürfen Studierende die Fachrichtung oder die Hochschule wechseln?
Ab Beginn des Hauptstudiums ist in der Regel ein Wechsel innerhalb von 18 Monaten möglich. Danach kann einem Wechsel nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt werden. In jedem Fall empfi ehlt sich bei entsprechenden Absichten eine vorherige Beratung bei der Ausländerbehörde.
Was tun bei Exmatrikulation?
Da die Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zweck erteilt wird, erlischt diese mit der Exmatrikulation. Absolventinnen und Absolventen sollten sofort nach der Exmatrikulation einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
Ist ein Familiennachzug möglich?
Ein Familiennachzug zu Studierenden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer einen Familiennachzug plant, sollte sich rechtzeitig mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Möchte ein Familienangehöriger aus dem Ausland zuziehen, ist grundsätzlich ein Visum über die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland zu beantragen.
Dürfen Studierende während des Studiums oder während der Studienvorbereitung arbeiten?
Ja. Ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 120 ganze Tage (ab fünf bis zu acht Stunden täglich), oder 240 halbe Tage (nicht mehr als vier Stunden täglich).
Studentische Nebentätigkeiten (Hiwi) sind ohne zeitliche
Beschränkung gestattet (zum Beispiel: Tutoren in Wohnheimen der
Studentenwerke). Eine Erwerbstätigkeit während des
Pflichtpraktikums ist ebenso uneingeschränkt erlaubt.
Das Studium darf sich durch die Erwerbstätigkeit jedoch nicht
wesentlich verzögern.
Während der Studienvorbereitung ist die Beschäftigung nur in den
Ferien bis zu 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage möglich. Im
ersten Jahr der Studienvorbereitung ist eine Beschäftigung
jedoch ausgeschlossen.
Wie lange dürfen studienvorbereitende Maßnahmen besucht werden?
In der Regel zwei Jahre ab Einreise. Danach muss umgehend eine Immatrikulation für das beabsichtigte Studium erfolgen.
Wie lange darf das Studium dauern?
Ein ordnungsgemäßes Studium liegt vor, solange die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang nicht um mehr als drei Semester überschritten wird. Falls das Studium länger dauern sollte, wird die Ausländerbehörde im Einzelfall prüfen, ob noch ein ordnungsgemäßes Studium vorliegt.
Dürfen Studierende in ihr Heimatland reisen und wieder nach Deutschland zurückkehren?
Studierenden ist es freigestellt, jederzeit in ihr Heimatland zu reisen. Allerdings darf der Aufenthalt sechs Monate nicht überschreiten, weil sonst die Aufenthaltserlaubnis ungültig wird. Außerdem muss die Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland noch gültig sein.
Zu welchen Reisen berechtigt eine Fiktionsbescheinigung?
Wer im Besitz einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ist, darf damit innerhalb der Schengener Mitgliedsstaaten reisen. Auch eine Wiedereinreise nach Verlassen des Schengener Staatenbundes ist möglich.
Warten auf den elektronischen Aufenthaltstitel
Die Produktion des elektronischen Aufenthaltstitels dauert circa vier Wochen. Die Karten mit kontaktlosem Chip werden in Berlin durch die Bundesdruckerei produziert und dann zur Abholung zur jeweiligen Ausländerbehörde versendet.
Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Studium?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel
für die Suche eines dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes in
Deutschland für die Dauer von maximal 18 Monate zu erhalten.
Zwingende Voraussetzung hierfür ist ein erfolgreich
abgeschlossenes Studium.
Wer sich im Rahmen eines Stipendiums verpfl ichtet hat, in das
jeweilige Heimatland zurückzukehren, kann keine
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
Darf während der Jobsuche gearbeitet werden?
Ja, während der Jobsuche darf uneingeschränkt gearbeitet werden.
Die Suche nach einem Arbeitsplatz war erfolgreich?
Wer einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz gefunden hat, muss folgende Unterlagen zur weiteren Prüfung an die Ausländerbehörde senden:
- Arbeitsvertrag
- Zeugnis/Urkunde/Diplom und Exmatrikulationsbescheinigung
Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland