Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Tierhandel und Transport
Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union
Für das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Region
gelten strenge Verordnungen und Regeln um eine Einschleppung und
Verbreitung der Tollwut zu vermeiden. Hier gilt die
EU-Verordnung [EG] Nr. 576/2013.
Grundsätzlich muss für Hunde, Katzen und Frettchen ein
Heimtierpass nach einheitlichem Muster
mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass eindeutig zuzuordnen
sein, das heißt das Tier muss über eine Tätowierung oder einen
Mikrochip eindeutig identifizierbar und die
Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Zusätzlich muss
der Pass einen tierärtzlichen Nachweis enthalten, das das Tier
über eine gültige Impfung gegen Tollwut verfügt.
Verbringen anderer Tiere innerhalb der Europäischen Union und Ausfuhr
Die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für das Verbringen anderer Tiere aus oder in andere Mitgliedsstaaten der EU können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.Die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten sind im Zweifel bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften zu erfragen.
Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union
Auch hier gilt die EU-Verordnung [EG] Nr. 576/2013. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunftslandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der Europäischen Union. Jedes Tier benötigt einen Heimtierausweis, mit dem seine Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Einfuhr von Tieren aus Drittländern
Die gewerbsmäßige Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten
aus Drittländern ist in der Regel
genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung ist durch die Behörde zu erteilen, in deren
Zuständigkeitsbereich das Einführen in die Europäische Union
erfolgt.
Zuständige Behörde für Baden-Württemberg ist
das
Regierungspräsidium Freiburg
Veterinärwesen
Kaiser-Joseph-Str. 167
79098 Freiburg
Tel. 0761/2081223
Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten Einfuhren über den
Flughafen Frankfurt/Main. Die dafür zuständige
Behörde ist das
Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Abt. V - Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
und Veterinärwesen
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Telefon 0611/8151400, Fax 0611/44789772
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Reisen mit Haustieren
Referat 35: Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung
Tierhandel und Transport