Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere
Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen ist ein Bestandsregister zu führen. Außerdem sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Nähere Informationen zur Kennzeichnung und zum Bestandsregister erhalten Sie beim Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) (Links siehe rechts).
Für Tierverluste durch Tierseuchen gewährt die Tierseuchenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen und Beihilfen. Hierfür sind durch die Tierhalter Beiträge zu entrichten. Nähere Informationen zur Beitragspflicht, zur Anmeldung des Tierbestandes und zu den Leistungen erhalten sie bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (Link siehe rechts).
Anträge
Tierhalterantrag Baden-Württemberg (Deckblatt) (PDF, 29 KB)
Tierhalterantrag Baden-Württemberg (Anlage A: Aquakulturbetriebe) (PDF, 38 KB)
Tierhalterantrag Baden-Württemberg (Anlage B: Bienen) (PDF, 12 KB)
Tierhalterantrag Baden-Württemberg (Anlage C: Nutztiere) (PDF, 29 KB)
Tierhalterantrag Baden-Württemberg (Anlage D: Tierseuchenkasse) (PDF, 21 KB)
Merkblätter und Informationen
Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.
Unterlagen und Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen (LKV Baden-Württemberg)