Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Heiraten in Karlsruhe
Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung beim
Standesamt voraus. Das zuständige Standesamt prüft, ob die
Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind.
Zuständigkeit. Es ist das Standesamt zuständig in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Die Stadt Karlsruhe hat 5 Standesamtsbezirke:
Standesamt Karlsruhe-Stadt, Kaiserallee 8
Standesamt Karlsruhe-Durlach, Pfinztalstr.33 (Rathaus Durlach)
Ortsverwaltung Grötzingen, Rathausplatz 1
Ortsverwaltung Neureut, Neureuter Hauptstr. 256
Trauorte
Ehejubiläen
Hinweise
Beide Eheschließende sollten zur Anmeldung persönlich zum Standesamt kommen. Bei Verhinderung kann man sich mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen (siehe Formulare).
Zu beachten:
Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung,
frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin,
möglich.
Der Eheschließungstermin wird erst verbindlich festgelegt, wenn
die Anmeldung erfolgt ist und alle Ehevoraussetzungen erfüllt
sind.