Karlsruhe: Feuerwehr
Bevölkerungsschutz
Untere Katstrophenschutzbehörde der Stadt Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe ist als kreisfreie Stadt untere Katastrophenschutzbehörde und somit für den Katastrophenschutz im Stadtgebiet Karlsruhe zuständig. Daneben nimmt sie auch Aufgaben des Zivilschutzes wahr. Rechtliche Grundlage dafür ist das Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (LKatSG).
Was ist eine Katastrophe?
Eine Katastrophe im Sinne des LKatSG ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
Katastrophenszenarien können unter anderem sein:
• Schwere nukleare, chemische und biologische Störfälle
• Flächenbrände
• Schwere Unwetter, Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben
• Störungen Kritischer Infrastrukturen
• Massenanfall betroffener Menschen, insbesondere Verletzter
oder Erkrankter
Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde
• Erstellung und Fortschreibung von Einsatzplanungen für Katastrophenfälle oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse
• Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen, Leitung der
Bekämpfung von Katastrophen und dringliche vorläufige
Beseitigung von Katastrophenschäden
• Unterstützung und Zusammenarbeit mit den beteiligten
Hilfsorganisationen in ihrer Arbeit im Rahmen der
Katastrophenabwehr (zum Beispiel Bereitstellung und Unterhaltung
von Fahrzeugen)
• Organisatorische Betreuung des Verwaltungsstabes (=
Katastrophenschutzstab) der Stadtverwaltung Karlsruhe
• Durchführung von Katastrophenschutzübungen und Organisation
von Zusammenkünften der Hilfsorganisationen