Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Abfallberatung für das Gewerbe
Hinweis:
Bei abfallwirtschaftlichen Fragen, die den
Landkreis Karlsruhe betreffen, wenden Sie sich bitte an den
Gebühren sparen?
Durch eine korrekte Trennung Ihrer Abfälle und die eventuell
damit verbundene Behälterumstellung können Sie bares Geld
sparen!
Wir beraten Sie direkt in Ihrem Betrieb, telefonisch oder per E-Mail. Wünschen Sie eine Vor-Ort-Beratung, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Telefon 133-7195.
Möchten Sie Ihre Fragen per E-Mail stellen, dann klicken Sie bitte auf den folgenden Link.
Abfallentsorgung bei Klein- und Großveranstaltungen (PDF, 148 KB)
Behälterdienst
Der in Karlsruhe anfallende Restmüll ist andienungspflichtig. Das heißt jedes Grundstück muss über ausreichend Restmüllvolumen verfügen. Abfälle aus Zahn- und anderen Arztpraxen (wie zum Beispiel Tupfer, Verbände, Handschuhe, Kanülen, Spritzen, Skalpelle, Ampullen, Stoffe, die Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können und sonstige scharfe und spitze Gegenstände über einen stichfesten Behälter) werden in Karlsruhe über den Restmüllbehälter entsorgt, da diese Abfälle aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einer dafür zugelassenen Verbrennungsanlage entsorgt werden müssen
Trennpflicht in Karlsruhe
Hinweise für Arztpraxen (PDF, 136 KB)
Container-/ Muldendienst
182,70 Euro |
123,90 Euro |
Entsorgungsgebühr (je Tonne) | |
Restmüll/Sperrmüll | 318,40 Euro |
Gemischte Wertstoffe | 305,80 Euro |
Gebühren ab 1. Januar 2022
61,95 Euro |
318,40 Euro |
Gebühren ab 1. Januar 2022
Presscontainer (müssen kundenseitig gestellt werden, Grundgebühr entfällt)
61,95 Euro |
318,40 Euro |
Bitte beachten Sie
- Die Platzierung einer 7 cbm Absetzmulde für Restmüll nur dann möglich ist, wenn eine 5 cbm Umleermulde nicht gesetzt werden kann.
- Presscontainer müssen von Ihnen angemietet oder gekauft werden.
- Die Leerung der Container/ Mulden erfolgt nach Absprache.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der
Telefonnummer 133-7106.
Sonderregelungen für das Gewerbe
- Wertstoffe
- Abgabe von Wertstoffen in haushaltsüblichen Mengen bei den städtischen Wertstoffstationen Maybachstraße 10 b und Nordbeckenstraße 1,
- Speiseabfälle
- Ausschließlich über einen privaten Entsorgungsfachbetrieb,
- Grünabfälle
- Kostenpflichtig bei der Kompostierungsanlage Knielingen (Grötzingen nur KFZ bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht),
-
Sperrmüll
-
- Sammlung: in haushaltsüblichen Mengen,
-
Sonst: Abgabe auf der Umladestation Im
Schlehert,
-
Elektro- und Elektronikgeräte
Zu den Auswirkungen auf das Gewerbe,
- Schadstoffe
- Schadstoffe anderer Herkunft als aus Haushaltungen werden über einer haushaltsüblichen Menge (10 kg/Jahr) hinaus, gegen Entgelt nur an der stationären Schadstoffsammelstelle in der Maybachstraße 10 a angenommen.
Verwerteradressen
In Ihrem Betrieb fallen spezifische Abfälle an? Diese müssen Sie über einen geeigneten Fachbetrieb entsorgen. Für die gängigsten Abfallarten können Sie sich Ihre Entsorgerliste gleich herunterladen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Behördennummer 115.
Altpapier/Kartonagen (PDF, 93 KB)
Bauschuttaufbereitung (PDF, 101 KB)
Gesetzliche Grundlagen
Zur Gewerbeabfallverordnung - Gesetzestext
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sieht seit 1.1.2019 in Bezug auf Vorbehandlungsanlagen weitere Pflichten für Erzeuger und Besitzer von nicht getrennt gehaltenen Abfällen/ Gemischen nach § 4 Abs. 1 GewAbfV sowie für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen vor.
Als Abfallerzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen sind Sie nach der neuen Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen bereits am Entstehungsort, also im Betrieb, separat zu erfassen. Bau- und Abbruchabfälle müssen direkt auf der Baustelle getrennt und sortenrein gesammelt werden.
Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die folgende Adresse
schicken:
Stadt Karlsruhe
Zum Formblatt (PDF, 183 KB)
Amt für Abfallwirtschaft
Ottostraße 21
76227 Karlsruhe