Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Kompostierungsanlagen
Die Dienststelle empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich FFP2-Masken an den stationären Anlagen zu tragen. Es entfällt die Maskenpflicht im Freien, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dies gilt auf allen Wertstoffstationen, den beiden Schadstoffannahmestellen und den Kompostierungsanlagen.
Aktuelles
Gebührenänderung: Seit dem 1.
Januar 2022 beträgt die Annahmegebühr für gewerbliche
Anlieferungen von Wurzelholz und Langgras 18 Euro/Kubikmeter.
Die Gebühren für alle anderen Grünabfälle bleiben unverändert
bei 10 Euro/Kubikmeter.
Zurzeit (Stand 04. Mai 2022) ist Kompost, Blumenerde, Rasen- und Pflanzerde auf der Kompostierungsanlage Knielingen vorrätig. Auf der Grötzinger Kompostierungsanlage ist momentan nur Kompost verfügbar.
Am 2. Mai 2022 starten wir mit einer Baumaßnahme auf der Grötzinger Kompostierungsanlage; es ist mit leichten Behinderungen zu rechnen. Grüngut kann weiterhin abgegeben und Kompost abgeholt werden.
Kompostierungsanlagen: Übersicht im Web-Stadtplan
Kompostierungsanlage Knielingen An der Wässerung 11 Tel. 133 - 7068 |
Kompostierungsanlage Grötzingen Herdweg 2 Tel. 133 - 7075 |
geöffnet im Zeitraum: 1. Dezember bis 31. Januar |
geöffnet im Zeitraum: 1. Dezember bis 31. Januar |
Montag: 7 bis 16 Uhr Dienstag: 7 bis 17 Uhr Mittwoch bis Freitag: 7 bis 16 Uhr Samstag: 9 bis 13 Uhr
generell geschlossen am |
Montag: 9 bis 17 Uhr Dienstag bis Donnerstag: geschlossen Freitag: 8 bis 16 Uhr Samstag: 9 bis 13 Uhr
generell geschlossen am |
geöffnet im Zeitraum: 1. Februar bis 30. November |
geöffnet im Zeitraum: 1. Februar bis 30. November |
Montag: 7 bis 16 Uhr Dienstag: 7 bis 18 Uhr Mittwoch bis Freitag: 7 bis 16 Uhr Samstag: 8 bis 16 Uhr
generell geschlossen am |
Montag: 10 bis 18 Uhr Dienstag bis Donnerstag: geschlossen Freitag: 8 bis 16 Uhr Samstag: 8 bis 16 Uhr
generell geschlossen am |
Leistungen der Kompostierungsanlagen
Grünabfallannahme
Auf den Kompostierungsanlagen Knielingen und Grötzingen wird der Grünabfall aus Privathaushalten des Stadtkreises Karlsruhe kostenlos angenommen.
Gebührenänderung: Seit Samstag, 1. Januar 2022, beträgt die Annahmegebühr für gewerbliche Anlieferungen von Wurzelholz und Langgras 18 Euro/Kubikmeter. Die Gebühren für alle anderen Grünabfälle bleiben unverändert bei 10 Euro/Kubikmeter.
Anlieferungsbedingungen (PDF, 126 KB)
Kompostabgabe
Karlsruher Bürgerinnen und Bürger erhalten bis 1 cbm Kompost
kostenlos, größere Mengen auf Anfrage.
Für alle Gewerbebetriebe und Privatkunden, die nicht aus
Karlsruhe stammen, fällt ein Entgelt von 20 Euro pro cbm an.
Großabnehmer erhalten Kompost bei einer Abnahme von > 100 Kubikmeter jährlich für 3 € pro Kubikmeter. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Betriebsleitung: 0721/133-7089
Anwendungsempfehlungen für Karlsruher Kompost (PDF, 149 KB)
Außer Kompost gibt es auf den beiden
Kompostierungsanlagen Knielingen und
Grötzingen:
Pflanzerde
(40 % Kompost / 10 % Sand / 50 % Boden)
25 Euro/ cbm oder 1,25 Euro/ 50 l
Rasenerde
(40 % Kompost / 50 % Sand / 10 % Boden)
25 Euro/ cbm oder 1,25 Euro / 50 l
Bitte klären Sie vorher telefonisch ab, ob Pflanzerde und
Rasenerde vorrätig sind: Telefon: 133-7068
PKW-Einachsanhänger werden wegen der Gefahr des Überladens nicht
per Radlader gefüllt. Eine Beladung kann also nur per Schaufel
durch die Erwerbenden erfolgen! Eigene Schaufeln bitte
mitbringen, es werden keine Schaufeln mehr zur Verfügung
gestellt!
PKW-Zweiachsanhänger und LKW werden auf der Knielinger
Kompostierungsanlage nur montags bis freitags von 7 bis
15.30 Uhr per Radlader beladen.
Auf der Grötzinger Kompostierungsanlage erfolgen an den Öffnungstagen aus Sicherheitsgründen keine Beladungen per Radlader.
Vergleichsdaten |
Kompostierungsanlage Knielingen An der Wässerung 11 |
Kompostierungsanlage Grötzingen Herdweg 2 An der Autobahnbrücke |
Inbetriebnahme | 1984 | 2000 |
Fläche |
3 ha | 1 ha |
Einzugsgebiet |
ganz Karlsruhe | östliche Stadtteile |
Anliefermengen |
ca. 19.000 Tonnen/Jahr | ca. 9.000 Tonnen/Jahr |
zugelassene Anlieferer |
Privathaushalte und Gewerbe |
Privathaushalte und Kleingewerbe, Fahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht |