Karlsruhe: Abfallwirtschaft
Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Behörde |
Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe |
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung |
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup |
Behördliche Datenschutzbeauftragte |
Stadt Karlsruhe |
Betroffenenrechte |
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt
Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten
(Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16
DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die
Übertragung Ihrer Daten (Artikel 20) zu verlangen, sofern die
rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach
Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, beschweren. E-Mail:poststelle@lfdi.bwl.de |
Kosten | Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. |
Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage |
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zweckbezogen für die Anpassung des Abfallbehälterbestandes erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 der Abfallentsorgungssatzung. |
Geplante Speicherdauer | Die Daten werden ab sofort bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. |
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen, denen gegenüber die Daten offengelegt werden) | Die Daten werden innerhalb des Amtes für Abfallwirtschaft für die Verwaltung der Abfallbehälter verwendet. Sie bilden außerdem die Grundlage für die Abrechnung der Müllgebühren durch die Stadtwerke Karlsruhe. |
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung | Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§ 5 Abfallentsorgungssatzung). Sind Sie damit nicht einverstanden, kann der Behälterbestand nicht entsprechend Ihren Wünschen angepasst werden. |