Karlsruhe: Stadt und Verwaltung
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Aktualisierung von Freitag, 5. März 2021
Lockdown bis 28. März verlängert
Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März wird der Lockdown bis 28. März 2021 verlängert - allerdings mit Öffnungsmöglichkeiten je nach regionaler Infektionslage. Die Öffnungsschritte sind mit einer "Notbremse" verbunden. Kontaktmöglichkeiten werden gelockert. Die hier aufgeführten Regeln basieren auf dem Bund-Länder-Beschluss. Abweichungen in Baden-Württemberg können erst nach Veröffentlichung der Landesverordnung nachgepflegt werden:
Erweiterte Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften
- Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen - jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
- Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.
- Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.
Öffnungsstrategie mit Notbremse
- Es wurden fünf konkrete Öffnungsschritte vereinbart. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Bildung, Einzelhandel, Kultur und Freizeit. Eine Notbremse greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 steigt. Dann treten die Regelungen, die bis 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Maskenpflicht
In einigen Bereichen muss weiterhin eine medizinische Maske, statt der bisherigen "Alltagsmaske" getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
- Im Einzelhandel
- In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung.
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Bildung und Betreuung
- Die Landesregierung plant, ab 22. Februar die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.
- Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterial durch die Lehrerschaft.
- Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen.
- Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
- Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich.
- Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen.
- Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz)
Arbeiten
- Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten mobile oder häusliche Telearbeit anbieten, wenn die Tätigkeit es zulässt. Das bestimmt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, zunächst nur bis 15. März. Mit Rücksicht auf die bestehende Pandemielage haben Bundesregierung und Länder am 3. März vereinbart, die Verordnung bis 30. April 2021 zu verlängern.
Schnell informiert
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Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (PDF)
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Fragen und Antworten zum Coronavirus (Seite des Landes Baden-Württemberg)
Weitere Informationen zum Thema Corona
Robert-Koch-Institut: Übersicht über die Situation in Deutschland
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