Karlsruhe: Verkehr und Mobilität
Informationen zur Rheinbrückenthematik
Zweite Rheinbrücke: Gemeinderat stimmt der Vergleichslösung zu
Nach Klagen der Stadt Karlsruhe und des BUND gegen die Landesplanung zum Bau der zweiten Rheinbrücke wurde vor dem Verwaltungsgericht ein Vergleich ausgehandelt, den der Gemeinderat nun mit 40 zu 8 Stimmen billigte. Dieser gebe der Stadt "einiges an die Hand, mit dem wir zufrieden sein können", betonte OB Dr. Frank Mentrup. In der Debatte gab es dennoch Kritik.
Ausführliche Informationen. Artikel der StadtZeitung vom 24.07.20
Hintergrund:
Seit vielen Jahren wird eine zweite Rheinquerung als Ergänzung der bestehenden Rheinbrücke Karlsruhe Maxau diskutiert. Als Bundesstraße handelt es sich um ein Projekt in Zuständigkeit des Bundes.
Seit 2011 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für den baden-württembergischen Abschnitt ein Planfeststellungsverfahren im Auftrag des Bundes durchgeführt, um Baurecht zu erhalten. 2017 erging hierfür der Planfeststellungsbeschluss. Die lange Planungs- und Verfahrenszeit resultierte insbesondere aus dem rheinland-pfälzischen Teil der Planungen. Hier gab es größeren Nachbesserungsbedarf bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen. Diese wurden aufgrund der dortigen Eingriffe der Trasse in den Naturschutz notwendig.
Die Stadt Karlsruhe hat gegen die vom Bund vorgelegte Planung einer zweiten Rheinbrücke geklagt, da erhebliche Mängel gesehen wurden und die Belange der Stadt Karlsruhe nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die geplante Straße weist keinen verkehrlichen Mehrwert für die baden-württembergische Seite auf. Der von der zweiten Rheinbrücke kommende Verkehr soll am Ölkreuz wieder auf die zweistreifige Südtangente geleitet werden, was an dieser Stelle zu Kapazitätsengpässen und Sicherheitsproblemen führen würde. Die Stauproblematik wäre dadurch nicht behoben, sondern nur in Richtung Karlsruhe verschoben.
Die Verhandlungen zur Klage fanden am 24. und 25. Juni 2020 vor dem Verwaltungsgericht VGH Mannheim im Bürgerzentrum Südwerk in Karlsruhe statt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats wurde ein Vergleich ausgehandelt, der das beklagte Land dazu verpflichtet, die Brücke um einen Geh- und Radweg zu ergänzen, den ÖPNV aufzuwerten, das Verkehrsaufkommen bis zur Anbindung an die B 36 zu drosseln und bessere Maßnahmen zum Schutz der Natur zu ergreifen.
Zum vollständigen Artikel aus der Stadtzeitung
Informationen zu den Planungen der zweiten Rheinbrücke laut Planfeststellungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
Informationen zur zweiten Rheinbrücke (Regierungspräsidium Karlsruhe)
Stadt klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke
Schutzgüter nicht ausreichend abgewogen
Stadtzeitung vom 16. Februar 2018: "Man löst ein Verkehrsproblem linksrheinisch, um es rechtsrheinisch zu verschärfen", begründete Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor den Medien, warum die Stadt nach Mehrheitsbeschluss durch den Gemeinderat gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke klagt und vor einer Woche dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Begründung nachreichte.
Zum vollständigen Artikel aus der StadtZeitung
Beratungen im Karlsruher Gemeinderat zur Klage
(Ratsdokumente):
Gemeinderatssitzung 26.09.2017, Top 17
Gemeinderatssitzung 12.12.2017, Top 21
Ergänzende Stellungnahme des Karlsruher Gemeinderats zum
Planfeststellungsverfahren sowie Ergänzungsantrag nach einem
zeitgleichen Anschluss zweiter Rheinbrücke an die
B36
Gemeinderatssitzung 26.09.2017, Top 9
Stellungnahme des Karlsruher Gemeinderats zu den vorgelegten Planungen des Planfeststellungsverfahrens:
Gemeinderatssitzung vom 24.05.2011, TOP 1
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens wurde vom Land Baden-Württemberg im Jahr 2011 der Faktencheck durchfgeführt. Zu einigen dort aufgeworfene Fragen hat 2012 eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Beiträge zu zwölf Themenfeldern erarbeitet:
Faktencheck 2011 "leistungsfähige Rheinquerung" (Videos und Vorträge)
Pressemitteilung vom 02.11.2012 des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 30.07.2012 des Ministeriums des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz