Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Energetische Sanierung im Privatbereich
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Neue Förderbeträge beim Bonusprogramm
Das städtische Bonusprogramm zur energetischen Sanierung hat
sich am Markt sehr erfolgreich etabliert. Von Beginn des
Programms im September 2011 bis Dezember 2016 wurden
energetische Baumaßnahmen an fast 400 Gebäuden mit insgesamt
annähernd 1.200 Wohnungen bezuschusst. Das Fördervolumen betrug
in dieser Zeit rund 1,4 Millionen Euro. Mit der Durchführung
dieser energetischen Sanierungs-maßnahmen wurde ein erheblicher
Beitrag zur Reduzierung der CO2 Emissionen in Karlsruhe
geleistet.
Die Nachfrage war in 2015 und 2016 so groß, dass bereits im
Frühherbst die zur Verfügung gestellten Gelder verbraucht waren.
Um dies zu verhindern und zukünftig mehr Sanierungsvorhaben
unterstützen zu können, hat der Gemeinderat das Bonusprogramm im
Dezember 2016 mit leicht reduzierten Förderbeträgen beschlossen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des
Wärmeschutzes an Wohngebäuden werden weiterhin mit 10% der
förderfähigen Kosten bezuschusst, sofern diese Maßnahmen im
Rahmen einer Energiesparberatung nach den Richtlinien des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
vorgeschlagen wurde. Die maximalen Förderhöhen betragen 3.000 €
für das Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit, 500 € für
jede weitere Wohneinheit und maximal 8.000 € je Gebäude.
Der Zuschuss zur Erstellung eines bedarfsorientierten
Energieausweises beträgt unverändert 200 €, wenn eine
Energiesparberatung nach BAFA-Standard durchgeführt wurde.
Antragsformulare und Richtlinien
Übersichtliche Darstellung zum Ausdruck
Faltblatt (PDF, 246 KB)
Rechtliche Grundlagen des Bonusprogramms
Richtlinien Bonusprogramm (PDF, 115 KB)