Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Arbeitskreis "Heime"
Im Zug der Föderalismusreform ist das Heimrecht 2008
in die Kompetenz der Länder übergegangen, während das
Pflegerecht beim Bund blieb. Nachdem die
Landesparlamente der 16 Bundesländer ihre eigenen
Heimgesetze verabschiedet hatten, wurde im Deutschen
Bundestag das Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz beschlossen. Das
griff in die Heimgesetze ein, die darauf hin
entsprechend novelliert werden mussten.
Neu im Heimrecht ist u. a. dass in der Rangfolge nach dem
Heimbeirat zunächst das "Ersatzgremium" und dann erst
der Heimfürsprecher kommt. Außerdem wird es künftig auch
einen "Angehörigen- und Betreuerbeirat" geben, der
den Heimleitungen beratend zur Seite stehen soll.
Die zum Heimgesetz erforderlichen Verordnungen
wurden durch das Sozialministerium von
Baden-Württemberg erlassen.
In der neuen Heimmitwirkungsverordnung heißt das
Ersatzgremium nunmehr "Fürsprechergremium". In
ihm können auch Mitglieder aus den Seniorenräten
vertreten sein.
Für den Stadtseniorenrat Karlsruhe war dies Anlass,
die neuen Bestimmungen in einer
Mitgliederversammlung mit dem Leiter des
"Bürgerservice" und den Mitarbeiterinnen der
Heimaufsicht zu erörtern. Am Ende der Beratungen wurde
ein Arbeitskreis gebildet, der das immer wichtiger
werdende Thema weiter bearbeitet. Eine Mitarbeiterin
der Heimaufsicht ist in diesem Arbeitskreis bei den
Zusammenkünften dabei. Während in der Zeit von 2002
bis 2010 in erster Linie Personen für die Tätigkeit als
externe Mitglieder von Heimbeiräten geschult wurden, hat
sich nun die Aufgabe des Arbeitskreises
verändert.
Der Arbeitskreis bietet den Heimleitungen eine
zweistündige Informationsveranstaltung für
die Mitglieder des Heimbeirats oder
Fürsprechergremiums oder Fürsprecher und des
Angehörigen- und Betreuerbeirats an. Motto dieser
Veranstaltung ist "Die Heimmitwirkungsverordnung -
Möglichkeiten und Grenzen".
Das Projekt wurde der Heimaufsicht der Stadt Karlsruhe vorgetragen und wird von dieser Behörde sehr begrüßt.
Darüber hinaus soll der Kontakt zu den Heimleitungen und den Mitgliedern der Beiräte intensiviert werden.