Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Wohnen in Service-Anlagen
Übersicht
Übersicht über die Wohnanlagen mit Service in Karlsruhe
Weiterführende Information
Für das Betreute Wohnen gibt es bislang weder verbindliche Standards noch ist der Begriff gesetzlich geschützt. So kann jeder Anbieter selbst bestimmen, welche Leistungen er unter so vielfältigen Begriffen wie "Betreutes Wohnen", "Begleitendes Wohnen", "Wohnen mit Service", "Wohnstift", "Seniorenresidenz" anbietet. Wichtige Unterschiede betreffen vor allem die Organisationsformen, Qualität, Art und Umfang der Hilfen (aus "Kuratorium Deutsche Altershilfe").
Wohnungen des Betreuten Wohnens
Beim Betreuten Wohnen handelt es sich nicht um ein Heim mit umfassender pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung rund um die Uhr. Das Betreute Wohnen verbindet die Ausstattung einer altersgerechten Wohnung mit unterschiedlichen Serviceangeboten und Gelegenheiten für soziale Kontakte. Den Bewohnern bietet es eine abgeschlossene Wohnung, d.h. der Bewohner hat das Hausrecht in seiner Wohnung, er kann bestimmen, wie sie eingerichtet wird und wer Zutritt hat.
Der Begriff altersgerecht bedeutet:
Die Wohnung hat keine Barrieren (keine Stufen, ausreichend Bewegungsfläche, ein barrierearmes Bad), so dass man sich auch bei einer Gehbehinderung oder sonstigen körperlichen Einschränkungen dort leicht bewegen und damit länger selbständig leben kann.
Mit dem Betreiber des Hauses wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Idealerweise sollten nicht im Mietvertrag selbst, sondern in einem gesonderten Betreuungsvertrag die Grundleistungen und Wahlleistungen geregelt werden.
Denn die Besonderheit im Betreuten Wohnen ist, dass begrenzte Grundleistungen verpflichtend vorgegeben sind, mit einer monatlichen Pauschale bezahlt werden (auch dann wenn man die Grundleistungen nicht benötigt) und die Wahlleistungen gesondert berechnet werden.
Um sich für eine geeignete Wohnung entscheiden zu können, bietet es sich an, sich die einzelnen Einrichtungen, die in Frage kommen können, anzuschauen:
Was kann Betreutes Wohnen nicht leisten?
- Anders als im Heim bietet es keine Vollversorgung und keinen vorgegebenen Tagesablauf. Sie erhalten nur bestimmte Leistungen, andere müssen Sie hinzukaufen.
- Das Wohnen im Betreuten Wohnen setzt voraus, dass Sie auch weiterhin einen eigenen Haushalt führen. Sie müssen beim Einzug zur selbständigen Haushaltsführung in der Lage sein und sind, auch wenn Sie Unterstützung erhalten, für die Haushaltsführung verantwortlich.
- Wenn Sie schwer pflegebedürftig sind, können Sie in vielen Einrichtungen des Betreuten Wohnens nicht mehr bleiben und müssen noch einmal umziehen. Betreutes Wohnen kann nicht generell ein Pflegeheim ersetzen.