Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
Alter - Krankheit - Unfall: Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann?
Jeder sollte rechtzeitig Vorsorge treffen und dazu Vollmachten erteilen, damit Angehörige und Partner sofort handeln können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, welche Vertrauensperson Ihre Angelegenheiten erledigt, solange Sie noch leben, Sie aber dazu selbst nicht mehr in der Lage sind:
- sämtliche Rechtsgeschäfte führen
- über Vermögen verfügen
- den Aufenthaltsort und den Umgang bestimmen
- die Gesundheitsfürsorge wahrnehmen
- postalische Angelegenheiten erledigen
Selbst nahe Familienangehörige wie Ehegatten oder
Kinder können ohne entsprechende Vollmacht keine
Entscheidungen für Sie treffen.
Eine Bankvollmacht reicht nicht aus, um alle
notwendigen Maßnahmen zu erledigen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ergänzt die
Vorsorgevollmacht, sie ersetzt aber nicht ein
gerichtliches Verfahren. Sie bestimmt lediglich die
einzelnen Bereiche eines Betreuungsverhältnisses:
Der zu Betreuende legt in dieser Verfügung z. B. fest, wer
ihn im Zweifelsfall betreuen soll, wo er untergebracht
werden möchte, wie die Lebensgestaltung während der
Betreuungsbedürftigkeit aussehen soll, trifft Regelungen
hinsichtlich der Wohnung oder Alten- bzw.
Pflegeheim-Wahl.
Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich vorallem dann, wenn Sie alleinstehend sind oder niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht für den Fall späterer Hilflosigkeit erteilen möchten.
Weiterführende Informationen
Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Betreuungsrecht - Praktische Hinweise für Betreuer (PDF)
Justizportal Baden-Württemberg
Bundesministerium der Justiz
Zentrales Vorsorgeregister
Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht im
Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
registrieren zu lassen. So können die Urkunden im
Betreuungsfall schnell gefunden werden. Erfasst werden
können Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- jeweils auch in Verbindung mit einer
Patientenverfügung. Gerichte haben die Möglichkeit vor
der Anordnung einer gesetzlichen Betreuung bei der
Bundesnotarkammer anzufragen, ob eine Vorsorgeurkunde
vorliegt. Von Notaren erstellte Vorsorgevollmachten
werden in der Regel automatisch im Zentralen
Vorsorgeregister registriert.
Vorsorgevollmachten, die ohne Notar erstellt wurden,
können ebenfalls registriert werden. Bürgerinnen und
Bürger können diese selbst zur Eintragung übermitteln.
Kontaktdaten
Telefon: 0800 3550500
Was ist die Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörde wurde im Rahmen des
Betreuungsgesetzes durch den Gesetzgeber geschaffen.
Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle
Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen
Betreuungen.
Kontaktdaten
Stadt Karlsruhe
Betreuungsbehörde
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Sekretariat
Telefon: 0721 133-6514
Weitere Informationen und
Beratung
zur Erstellung von Vollmachten bieten die Betreuungsvereine oder
die örtlichen Amtsgerichte.
Hier sind auch Muster-Vollmachten erhältlich.
Betreuungsvereine
- DRK Ortsverein Karlsruhe Stadt e. V.
Betreuungsverein
G.-Braun-Straße 10, 76187 Karlsruhe
Telefon: 0721 9713104
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Akademiestr. 15, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 913750
Amtsgerichte
- Amtsgericht, Betreuungsgericht
Schloßplatz 23, 76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-6730 - Amtgericht Karlsruhe - Durlach, Betreuungsgericht
Karlsburgstr. 10, 76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 994-1852
Bundesministerium der Justiz