Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Was tun im Trauerfall?
Kaum etwas bewegt so sehr wie die Begegnung mit dem Tod. Mit einem Trauerfall sind aber auch viele organisatorische und rechtlich notwendige Schritte verbunden.
Wer ist im Trauerfall zu benachrichtigen?
Sterbefall zu Hause:
- Hausarzt benachrichtigen
- Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, rufen Sie den ärztlichen Notfalldienst: 0721 19292
- Der Arzt stellt den Tod fest und stellt eine
offizielle Bescheinigung aus.
Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Leichenschauschein und Todesbescheinigung) können Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Es wird auf Wunsch alle Formalitäten für Sie erledigen, z. B. die Anzeige beim Standesamt. Sie können einen Sterbefall auch persönlich beim zuständigen Standesamt anzeigen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk ein Mensch stirbt.
Sterbefall im Krankenhaus oder Heim:
- Die Verwaltung kümmert sich um alles, hinterlegt die Todesbescheinigung und verständigt die Angehörigen.
Sterbefall auf öffentlichen Straßen oder Plätzen:
- Verantwortlich sind die zuständigen Behörden, die auch die Angehörigen verständigen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde (bei Ledigen und Minderjährigen)
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde oder Stammbuch (bei Verheirateten)
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen)
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Rentenversicherungsnummer (bei Rentnern)
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse
- Lebens-, Sterbegeld- oder ggf. Unfallversicherungspolice mit den letzten Beitragsquittungen (falls vorhanden)
- Testament oder Hinterlegungsschein für Amtsgericht oder Notar
- Bestattungsvorsorgevertrag und Grabstellennachweis (falls vorhanden)
Welche Formalitäten sind zu erledigen?
-
Aussegnung:
Auf Ihren Wunsch kommt der/die zuständige Pfarrer/in zur Aussegnung. -
Sterbeurkunde:
Der Sterbefall muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am folgenden Werktag mitgeteilt werden, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. -
Beerdigung:
Danach muß die Beerdigung unter Vorlage der Sterbeurkunde bei dem Friedhofsbetrieb, Abteilung Bestattungswesen, angemeldet werden. Bei diesem Amt wird eine Grabstätte zugewiesen bzw. kann eine erworben werden. -
Testament:
Ein vorgefundenes Testament sollte unverzüglich dem Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden. -
Bestattungsinstitut:
Auf Wunsch übernimmt ein beauftragtes Bestattungsinstitut alle Formalitäten.
Die Bestattungsinstitute in Karlsruhe sind Tag und Nacht telefonisch zu erreichen. Bitte entnehmen Sie die Telefonnummern dem örtlichen Telefonbuch oder den "Gelben Seiten" (Branchenbuch).
Wer muss informiert werden?
- Standesamt
- Arbeitgeber (ggf.)
- Banken
- Versicherungen
- Versorgungsamt
- Krankenkasse
- Zusatzversicherungen
- Landes- oder Bundesversicherungsanstalt
Wenn Sie nicht in der Lage sind die Bestattungskosten selbst zu tragen:
Weiterführende Informationen
Infocenter - Friedhöfe karlsruhe - Was tun im Trauerfall?
Informationen zum Trauerfall - Bundesverband Deutscher Bestatter
Informationsmaterial
Ratgeber: Was tun, wenn jemand stirbt?
Bundesministerium der Justiz