Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Patientenverfügung
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Patientenverfügungen dokumentieren die Wünsche
des Patienten für den Fall schwerer
Erkrankungen. Sie werden erforderlich, weil
die Medizin heute in der Lage ist, in den natürlichen
Prozess des Sterbens verlängernd einzugreifen. Es ist
das Recht jedes Menschen zu bestimmen, ob er dies unter
allen Umständen möchte - oder nicht.
Eine Patientenverfügung kann - für den Fall, dass der
Patient nicht mehr selbst entscheiden kann - u.a. die
Wünsche des Patienten dokumentieren über
- ärztliche Maßnahmen
- Ausschluß von bestimmten ärztlichen und apparativen Maßnahmen
- Ausschluß von Intensivmedizin zur Verlängerung des Lebens oder Sterbens, wenn Ärzte bestätigen, dass keine Heilung oder Besserung der Krankheit mehr möglich ist
- Schmerztherapie ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen
- aktive Sterbehilfe
- Maßnahmen zur Pflegeerleichterung
- Organspende
Eine Patientenverfügung sollte so präzise wie möglich
formuliert sein. Daher ist es sinnvoll, diese mit dem
Hausarzt zu besprechen, da es gerade im medizinischen
Bereich auf eine korrekte Formulierung ankommt. Um eine
spätere Anfechtung auszuschließen, sollte der Hausarzt
die Patientenverfügung mit unterschreiben. Er macht
damit deutlich, dass der Inhalt dem Wunsch des Verfassers
entspricht. Zudem kann der Arzt bestätigen, dass der
Verfasser die Patientenverfügung im Vollbesitz seiner
geistigen Kräfte abgefasst hat und dass sie seinem freien
Willen entspricht.
Generell ist es ratsam, die Patientenverfügung von zwei
Zeugen unterschreiben zu lassen.
Das Original der Patientenverfügung ist sorgfältig zu
verwahren. Eventuell ist auch der Hausarzt bereit, das
Original in Verwahrung zu nehmen.
Auf keinen Fall darf die Patientenverfügung
verschlossen mit dem Testament verwahrt werden, da dies
erst nach dem Tod geöffnet wird. Kopien sollten Personen
und Angehörige aus dem engen Lebensbereich erhalten, die
die Übergabe des Originals an den Arzt auch gewährleisten
können.
Wichtig
Im Falle einer Behandlung muss das Original den behandelnden Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Legen Sie die Patientenverfügung in Ihrer Dokumentenmappe ab, damit sie im Notfall gefunden werden kann.
Weiterführende Informationen
Informationsmaterial
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium der Justiz