Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Vorsorge und Todesfall
Weiterführende Informationen
Bestattungsinstitut der Stadt Karlsruhe
Abgabemöglichkeit für Kleider und Haushaltswaren (Stand: 12/2020) (PDF, 66 KB)
Informationen zur Wohnungsauflösung (PDF)
Meist wird der Gedanke an Krankheit oder den eigenen Tod verdrängt und Vorsorge für den Fall deshalb oft nicht getroffen.
Aber niemand weiß, wie lange er noch in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Jeder sollte daher frühzeitig vorsorgen, d.h. eine Vertrauensperson benennen, die im Ernstfall für ihn handeln und seine Interessen vertreten kann.
Damit helfen Sie nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch den Menschen, die sich im Ernstfall um Sie kümmern.
Vorsorgen können Sie - rechtlich - durch:
- eine Patientenverfügung
- eine Vorsorgevollmacht
- eine Betreuungsverfügung
Dokumentenmappe
Wichtige Urkunden und Dokumente sollten Sie in einer Mappe gesammelt aufbewahren.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt dem Arzt Auskunft über Ihre Wünsche im schweren Krankheitsfall, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
Alter - Krankheit - Unfall: Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr selbst regeln kann? Vorsorge zu treffen für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit, ist eine wichtige Angelegenheit, die gut durchdacht sein will.
Testament
Eigenhändiges, öffentliches oder gemeinschaftliches Testament?
Bestattungs-Vorsorge-Vertrag
Jeder kann seine eigene Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln.
Was tun im Trauerfall?
Kaum etwas bewegt so sehr wie die Begegnung mit dem Tod. Mit einem Trauerfall sind aber auch viele organisatorische und rechtlich notwendige Schritte verbunden.
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