Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Anerkennung und Förderung von Angeboten
Formulare und Informationen
Antragsformular zur Anerkennung (PDF, 94 KB)
Formular Tätigkeitsbericht (PDF, 83 KB)
Begründung zur UstA-Verordnung (PDF, 382 KB)
Anerkannte Angebote für das Stadtgebiet Karlsruhe
Fördermöglichkeiten
Unterstützungsangebote und Initiativen können zum Zwecke ihres Auf- und Ausbaus nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 45d SGB XI gefördert werden. Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ergänzt dabei die Förderung durch das Land und/oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht dabei jedoch nicht.
Die Förderbedingungen sind zu finden in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) vom 17.12.2019 und in der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO).
Sozialministerium Baden-Württemberg
Sie möchten Ihr Angebot als Unterstützungsangebot im Alltag nach § 45 a SGB XI anerkennen lassen?
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
- Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
- Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
- Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).
Wenn Sie als Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach §45 a SGB XI durch das Seniorenbüro und Pflegestützpunkt anerkannt sind, können berechtigte Personen die von Ihnen erbrachten Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse bis zu einer festgelegten Höhe erstattet bekommen.
Wer ist zuständig?
Die Anerkennung für Angebote, die im Stadtgebiet Karlsruhe
erbracht werden, erfolgt durch das Seniorenbüro und
Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe. Rechtsgrundlage der
Anerkennung ist die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)
des Landes Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017 (siehe
Info-Kasten).
Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag können
anerkannt werden?
Nach § 6 Absatz 1 UstA-VO können
Angebote anerkannt werden, in denen ehrenamtlich Engagierte oder
aus der Bürgerschaft Tätige unter fachlicher Anleitung die
allgemeine Beaufsichtigung, Betreuung und Entlastung von
Pflegebedürftigen übernehmen oder Angehöhrige und vergleichbar
Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende beratend
unterstützen und entlasten. Die Angebote können in Gruppen oder
im häuslichen Bereich erbracht werden. Nach § 6 Absatz 2 UstA-VO
können Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen mit
beschäftigtem Personal anerkannt werden.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind im § 10 der
Verordnung verfügt.
Wie beantragen Sie die Anerkennung?
Eine
Anerkennung als Unterstützungsangebot im Alltag muss schriftlich
beantragt werden. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und
senden dieses mit den weiteren im Antrag beschriebenen
Unterlagen ans Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt
Karlsruhe (siehe Info-Kasten).
Wo bekommen Sie weitere Informationen und
Unterstützung?
Bei weiteren Fragen können Sie sich
an die Fachstelle Unterstützungsangebote oder ans Seniorenbüro
und Pflegestützpunkt wenden.
Fachstelle Unterstützungsangebote
Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe
Telefon: 0721 133-3821
Anerkennungsstelle der Stadt Karlsruhe im Seniorenbüro und Pflegestützpunkt
Förderung von anerkannten Unterstützungsangeboten und Initiativen der Selbsthilfe
Informationen zur Förderung von anerkannten Unterstützungsangeboten im Alltag bekommen Sie bei der Fachstelle Unterstützungsangebote, zur Förderung von Initiativen in der Selbsthilfe bei
Agentur Pflege Engagiert
Telefon: 07026 372978
info@pflege-engagiert.de
Oder Sie wenden sich an Seniorenbüro und Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe.
Die Fachstelle Unterstützungsangebote in Stuttgart ist Anlaufstelle für alle Träger, Vereine und Engagierte in Baden-Württemberg, die ein Angebot aufbauen möchten.