Karlsruhe: Leben und Arbeiten
WJH Förderung
Willkommen auf den Seiten des Teams Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung des Fachbereichs Kinderbetreuung der Sozial- und Jugendbehörde. Wir sind für die Bezuschussung von Beiträgen für Kita, Kindergarten, Krippen und Horten zuständig. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie die Bezuschussung beantragen können und wann und in welchem Umfang wir Sie finanziell unterstützen.
Kann ich einen Beitragszuschuss
erhalten?
Zuschussberechtigt sind Alleinerziehende
und Elternpaare, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und deren
Kind eine Tageseinrichtung besucht.
Ist der Zuschuss von meinem Einkommen
abhängig?
Ja. Ob Sie einen Zuschuss erhalten,
richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen monatlichen
Familieneinkommen. Hierzu zählen vor allem:
- Nettoarbeitslohn plus 1/6 des Weihnachts- und Urlaubsgeldes
- Elterngeld
- Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld, Rente, Wohngeld, Kindergeld
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Ihr Einkommen wird einer Einkommensgrenze gegenübergestellt. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von Ihren persönlichen Familienverhältnissen. Es spielt etwa eine Rolle, wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören. Aber auch andere finanzielle Belastungen, wie beispielsweise Versicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ergeben sich die gesetzlichen Einkommensgrenzen (EKG) nach § 85 des Zwölften Sozialgesetzbuches, die für Ihren Haushalt individuell berechnet werden. Um Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe finanziell zu entlasten, hat der Gemeinderat die Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung über die gesetzlichen Regelungen hinaus ab 1. März 2021 beschlossen. Überschreitet Ihr Einkommen die gesetzliche Einkommensgrenze um bis zu 20 beziehungsweise 30 Prozent, werden Ihre Elternbeiträge von uns vollständig beziehungsweise hälftig erstattet.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Richtwerte der Einkommensgrenzen für eine vollständige oder hälftige Bezuschussung aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben unter dem Vorbehalt einer individuellen Prüfung stehen.
Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem angenommenen anrechenbaren Familieneinkommen von circa 3.350 Euro erhält voraussichtlich einen 100-prozentigen Zuschuss. Bei einem angenommenen anrechenbaren Familieneinkommen von circa 3.600 Euro erhält sie vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung einen 50-prozentigen Beitragszuschuss.
Wie erhalte ich einen Zuschuss zum
Elternbeitrag?
Um einen Zuschuss zum Elternbeitrag
zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei uns erforderlich.
Der Antrag kann in Papierform auch bei uns abgeholt oder per
Post an Sie versandt werden.
Wo kann ich den Zuschuss beantragen?
Sie
finden den Antrag nebenstehend zum Download. Den ausgefüllten
Antrag mit den relevanten Unterlagen können Sie per E-Mail an
wjhf.leitung@sjb.karlsruhe.de oder per Post an
unsere nebenstehende Postadresse senden. Sofern Sie den Antrag
und Unterlagen per E-Mail übermitteln, verwenden Sie bitte eine
Scan-App (zum Beispiel Adobe Scan), sodass die Unterlagen gut
lesbar sind. Gerne können Sie für die Antragstellung einen
persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Bitte beachten
Sie:
Der Zuschuss wird grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats
gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat
stellen, ab dem Ihr Kind die Tageseinrichtung besucht.
Welche Unterlagen muss ich anfügen beziehungsweise zum
Termin mitbringen?
Wir müssen Ihr
durchschnittliches Familieneinkommen berechnen. Dazu benötigen
wir alle Unterlagen zum Einkommen der Familie, wie
beispielsweise Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate (plus
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld), Elterngeldbescheide,
Arbeitslosengeldbescheide, Unterhaltszahlungen oder
Aufwandsentschädigungen. Jedes Einkommen zählt zu dieser
Berechnung dazu. (Die Berechnung erfolgt durch Vorgabe des 12.
Sozialgesetzbuches, 11. Kapitel.)
Darüber hinaus benötigen wir Unterlagen wie insbesondere eine
Bestätigung der Kindertageseinrichtung, in welcher Ihr Kind
betreut wird, oder die Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum.
Ich beziehe Wohngeld, ALG II oder
Kinderzuschlag.
In diesen Fällen kürzt sich der
Prozess für Sie stark ab. Wir müssen keine weitere
Einkommensberechnung durchführen. Stellen Sie bitte einen Antrag
und fügen Sie einen Bescheid der jeweiligen Leistungen bei.
Für welche Tageseinrichtungen gibt es Beitragszuschuss?
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Ganztagskindergärten
- Schülerhorte
Informationsmaterial
Kostenbeitragstabelle (PDF, 89 KB)
Faltblatt Zuschuss zum Elternbeitrag (PDF, 138 KB)
Weitere Informationen zu Tageseinrichtungen für Kinder.
Formulare
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (PDF, 86 KB)
Kontakt Allgemein
Team WJH Förderung
Sozial- und
Jugendbehörde
Kindertagesbetreuung
Südendstraße 42
76135 Karlsruhe
Haltestelle ZKM/
Lorenzstraße
Straßenbahn 2,
Stadtbus 55
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Do 14 bis 17 Uhr
Freitag keine Sprechstunde.
Telefonische Ansprechpersonen
Telefon: 0721 133-5190
Rufen Sie uns für weitere Fragen gerne an.
Ihre zuständige Ansprechperson richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes (siehe Tabelle links unten).
Kontakt
Für Einwohner aus Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich
Kindertagesbetreuung
Wirtschaftliche Jugendhilfe Förderung
Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe
Ab Mai 2021: Ernst-Frey-Str. 10, 76135 Karlsruhe
Wer Ihren Antrag bearbeitet, richtet sich nach dem
Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes:
A - CAN | 0721 133-5187 |
CAO - ER | 0721 133-5926 |
ES - G | 0721 133-5073 |
H - K | 0721 133-5973 |
L - O | 0721 133-5191 |
P - SJ | 0721 133-5189 |
SK - Z | 0721 133-5192 |
Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch 8 bis 12
Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr.
Für Einwohner aus
Durlach, Bergwaldsiedlung, Dornwaldsiedlung, Durlach, Durlach-Aue, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Untermühlsiedlung, Wolfartsweier, Thomashof
Stadtamt Durlach - Jugend und
Soziales
Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe, 1.
OG, Zimmer B 105
Buchstaben A - Z Telefon: 0721 133-1962
Persönlicher Termin nach telefonischer Terminvereinbarung.
Rufen Sie an, wenn Sie noch Fragen haben.