Karlsruhe: Sozialer Dienst
Schulsozialarbeit an Karlsruher Schulen
Imagefilm 20 Jahre Schulsozialarbeit
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Entstehung von Schulsozialarbeit in Karlsruhe
Seit September 1999 gibt es bei der Sozial- und Jugendbehörde
auch den Arbeitsbereich "Schulsozialarbeit an Karlsruher
Schulen".
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beauftragte bereits im
Frühjahr 1999 die Verwaltung, ein Konzept zur Schulsozialarbeit
an der Schiller- und an der Uhlandschule in der Innenstadt
vorzulegen. Dieses Konzept wurde von der Sozial- und
Jugendbehörde unter Einbeziehung der betroffenen Schulen
gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt, dem Staatlichen Schulamt
und weiteren Beteiligten erarbeitet sowie an Schiller- und
Uhlandschule erprobt.
Das Karlsruher Konzept von Schulsozialarbeit hat sich bewährt und konnte im Laufe der Jahre auf alle Schularten ausgeweitet werden. Aktuell wird Schulsozialarbeit an 63 allgemeinbildenden Schulen in Karlsruhe angeboten.
Gesetzliche Grundlagen und Arbeitsweisen
"Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind. Sie arbeiten mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte werden zu Themen der Erziehung beraten und in der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes unterstützt. Kinder und Jugendliche werden zu individuellen und altersspezifischen Themen beraten. [1]
Organisation und Zuordnung
Die Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen in Karlsruhe ist organisatorisch dem Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste zugeordnet. Diese Zuordnung fördert eine wirksame Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der Jugendhilfe. Dadurch wird auch der präventive Ansatz unterstützt und weniger eingreifende Hilfen für Karlsruher Familien notwendig.[2]
Eine Schulsozialarbeitsstelle an allgemeinbildenden Schulen ist grundsätzlich eine 50% Stelle mit Ferienregelung.
Arbeitszeit mit Ferienregelung bedeutet, dass die Fachkräfte während der Schulzeit mit einer erhöhten Wochenarbeitszeit arbeiten, dafür aber in den Ferien keine Arbeitszeit ableisten müssen. Dadurch werden die vorhandenen Ressourcen optimal auf den Arbeitsbereich angepasst.
Jeder Schulsozialarbeitsstelle steht ein eigenes Budget zur Verfügung, über das Projekte an den Schulen finanziert werden.
Alle Schulsozialarbeitsstellen in Karlsruhe sind förderwürdig im Sinne der Landesfinanzierung für Schulsozialarbeit. Das Land beteiligt sich derzeit mit ca. 1/3 der Kosten an den Personalstellen.
Ziele
- Junge Menschen sollen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung gefördert werden.
- Bildungsbenachteiligungen sollen vermieden oder abgebaut werden.
- Die Integration in den schulischen Alltag soll gefördert werden, um Abbrüche in der Schullaufbahn zu vermeiden.
- Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe soll nachhaltig gestärkt werden.
- Nachhaltige Bildungs- und Erziehungskooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe sollen aufgebaut werden.
- Qualität der Bearbeitung von Kinderschutzfällen soll gesichert werden.
Ein Konzept für alle Schularten
Die Organisation und die Aufgaben der Schulsozialarbeit bieten Raum für die Anpassung an die individuellen Gegebenheiten an den Schulen. Die Schwerpunkte, auf denen die Arbeit basiert, bilden den äußeren Rahmen. Vorgaben und Ablaufschemata zu verschiedenen Themen konkretisieren den Auftrag der Fachkräfte und verdeutlichen die Grenzen des Auftrages der Schulsozialarbeit.
Dadurch bleibt genügend Spielraum, um die Arbeitsweise auf die Anforderungen, die einzelne Schularten und Schulen mit sich bringen anzupassen. Der Arbeitsauftrag ist für alle Schulen und Schularten der Gleiche, die Arbeit unterscheidet sich lediglich in der Konstellation und Gewichtung der Bearbeitung von Themen an den unterschiedlichen Schularten.
Gelingende Kooperation braucht Abstimmung und Bereitschaft zu Zusammenarbeit aller Partner. Schulleitung und Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeit sind aufgefordert, diese Kooperation aus ihrem Selbstverständnis und ihrer Fachlichkeit in der Schule zu gestalten.
Zielgruppen und Aufgabenschwerpunkte
Schwerpunkt I
Beratung von Lehrkräften in Fragen zu
- Auffälligkeiten von einzelnen Schülern und Schülerinnen
- klasseninternen und klassenübergreifenden sowie gruppendynamischen Prozessen
- Kinderschutz im Schulalltag
- Schulabsentismus
Schwerpunkt II
Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und sonstige an der Erziehung beteiligte Personen bei
- schulbezogenen Anliegen
- familiären Anliegen
- altersspezifischen, individuellen Anliegen von Schülerinnen und Schülern
- der Klärung von Konflikten auch im Gruppenkontext
Sollten weitergehende Beratungen oder unterstützende Maßnahmen, wie Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Einzelfall notwendig erscheinen oder gewünscht werden, können die Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Absprache mit den Eltern an die Bezirksgruppen des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder andere Fachberatungsstellen weitervermitteln und die Zusammenarbeit untereinander fördern.
Schwerpunkt III
Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernetzungskonzepten.
Aufbau und Pflege von Kooperationen mit Vereinen, Jugendtreffs, anderen sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen stadtweit und speziell im direkten Umfeld der Schule.
Organisation und Bezuschussung von Projekten in den Bereichen:
- Prävention (z. B. Gewalt, Drogen, sex. Gewalt, Mobbing, Mediensucht, etc.)
- Sozialkompetenz, Selbstbehauptung, Stärkung des Selbstbewusstseins
- Erlebnispädagogik
- Vielfalt und Lebensweltorientierung
- Sexualpädagogische Angebote
- Stadtteilentwicklung
- Übergang von Schule zu Beruf
Eine enge Kooperation mit der Schulleitung ist hier maßgebend, sowie die Anpassung der Angebote und Kooperationen auf das jeweilige Schulprofil. Ziel ist es ein passendes Netzwerk aufzubauen und bedarfsgerechte Angebote für die Schulen zu finden um ganzheitliche Bildung zu fördern.
Handlungsprinzipien
- niederschwelliger Zugang
- freiwilliges Angebot
- vertrauliche Beratung
- allparteiliche Haltung
- gesetzlicher Kinderschutzauftrag
- lebensweltorientierte Unterstützung
- Ressourcen- und Lösungsorientierung
- Netzwerkarbeit
- Stadtteilorientierung
[1] Vgl. Speck, Karsten (2006): Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit: Konzepte, Rahmenbedingungen und Wirkungen, Wiesbaden: VS Verlag, S. 23
[2] Vgl. Niederbühl in Macsenare, Hiller, Fischer (2010): Outcome in der Jugendhilfe gemessen, Freiburg: Lambertus Verlag, S.273 ff
Fotos: alle
SJB-SoDi