Karlsruhe: Kinderbüro
Kinderbeteiligung
Kinder reden mit...
- bei der Planung von Spielmöglichkeiten
- in der Stadtentwicklung und -gestaltung
- und bei allen Dingen, die sie tagtäglich in ihrem Sozialraum betreffen.
Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist durch die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12 und 13 Abs. 1) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, §§ 8,11 und 80) festgeschrieben.
In Karlsruhe wurde 2010 das "Konzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe" vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen und die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen empfohlen.
Dabei muss immer deutlich sein: Die Vertretung der Interessen der Kinder durch Erwachsene kann die Beteiligung von Kindern nicht ersetzen, denn Kinder sind stets Experten in eigener Sache.
Welche Möglichkeiten der Kinderbeteiligung gibt es?
- Projektorientierte Formen - themenorientiert und zeitlich begrenzt, z. B. bei der Umgestaltung von Schulhöfen
- Parlamentarische und repräsentative Formen - offizielle Sprecherinnen und Sprecher und/oder Gremien mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern, z. B. Kinderparlamente und Jugendräte bzw. Klassen- und Schulsprecherinnen und -sprecher
- Offene Formen - z. B. Schulversammlungen oder Kindersprechstunden
- Mediengebundene Beteiligungsformen - z. B. Umfragen in Printmedien, Radio und Fernsehen oder Wahlen im Internet
- Alltägliche Formen der Beteiligung - an den Orten, an denen sich die Kinder täglich aufhalten, z. B. in der Schule, Kita oder auch in der Familie
Dabei kann man sowohl direkte als auch indirekte Formen unterscheiden, d. h. die unmittelbare Mitwirkung jedes einzelnen Kindes oder die Wahl von Interessenvertretern aus der Mitte der Kinder. Wenn möglich sollte man direkte Formen der Beteiligung wählen, da jedem beteiligten Kind das Lernfeld dadurch unmittelbar eröffnet wird.