Karlsruhe: Kinderbüro
Kinder- und Jugendschutz im Überblick
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Zur Kontrolle all jener, die die Interessen junger Menschen den Gesetzen des Marktes unterordnen oder die Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährden und schädigen, existieren sinnvoll Gesetze. Jugendschutz engagiert sich mit Nachdruck für die Einhaltung bestehender Gesetze und setzt sich dort, wo es notwendig ist, auch für Gesetzesüberarbeitungen und -ergänzungen ein. Der restrektive gesetzliche Kinder- und Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz nach §14 SGB VIII ist ein zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu den Zielgruppen zählen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wie auch Eltern und pädagogische Fachkräfte in Jugendhilfe und Schule. Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls für Aspekte des Kinder.- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit.
Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Umweltpolitik, Verkehrspolitik, Städteplanung und Wohnstrukturen berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen oft nur unzureichend. Hier übernimmt der Kinder- und Jugendschutz eine Anwaltsfunktion für eine kindgerechte Verkehrs- und Städteplanung mit familienfreundlichen Wohnverhältnissen und der Vermeidung von Umweltbelastungen. Das Engagement für Partizipation und die Umsetzung von Kinderrechten gehört ebenfalls dazu. Mehr dazu finden Sie bei uns im Sachgebiet der Kinderinteressenvertretung.
Jugendmedienschutz
Ziel des restriktiven Jugendmedienschutzes ist es, Medien- und
Medieninhalte auf ein mögliches Gefährdungspotenzial für Kinder
und Jugendliche zu prüfen und zu beurteilen. Auch die Regelung
der öffentlichen Verbreitung ist Aufgabe des
Jugendmedienschutzes: z. B. durch die Alterskennzeichen auf
Filmen und Computerspielen oder Alterseinstufungen für
TV-Sendezeiten.
Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes sind zum 1. Mai 2021
neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft
getreten. Das Gesetz zielt auf drei Bereiche: Schutz,
Orientierung und Durchsetzung. Im Wesentlichen geht es dabei um
den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken, denen sie
durch das Internet begegnen. Ziel ist es, ihnen eine
unbeschwerte Teilhabe zu ermöglichen.
Dazu informieren wir Sie gerne im Rahmen einer
Veranstaltung.
(Quelle: Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg "Was ist
Jugendschutz?" und "Jugendmedienschutz")