Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung beraten
und unterstützen allein erziehende Elternteile sowie junge
Volljährige bei folgenden rechtlichen Fragen:
- Ausübung der Personensorge insbesondere bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, des Jugendlichen oder des jungen Erwachsenen
- Geltendmachung des sog. Betreuungsunterhaltes nach
§ 1615 l BGB - Feststellung der Vaterschaft
- Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern
Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann eine
Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes
werden dann in diesen Bereichen fachkundig durch eine
Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes
vertreten.
Soweit ein Kind alleine mit einem Elternteil lebt, das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat und von dem anderen
Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt erhält, kommt
möglicherweise ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss in Betracht.
Entsprechende Anträge können bei der Unterhaltsvorschusskasse
gestellt werden.
Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen telefonisch einen Termin.
Weiterführende Informationen und Broschüren:
Beistandschaft
Gemeinsame elterliche Sorge
Feststellung der Vaterschaft
Vormundschaft und Pflegschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Unterhaltsvorschuss
Kontakt
Kontaktdaten der Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse.
Fotos: 7. Bild SJB-ÖA
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