Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Schadensfälle
Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen
Was sind wassergefährdende Stoffe?
Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe die geeignet sind,
nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische
Beschaffenheit des Wassers zu verändern. Als bekannteste Stoffe
sind Heizöl, Diesel- bzw. Vergaserkraftstoff zu nennen.
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Durch das Austreten von wassergefährdenden Stoffen können
erhebliche Gefahren für den Boden, das Grundwasser oder das
Oberflächengewässer ausgehen. Bei einem Schadensfall mit
wassergefährdenden Stoffen (z.B. Unfälle im Straßen- und
Binnenverkehr, Überfüllungen von Heizöltanks, innerbetriebliche
Störfälle etc.) sind die Schadstoffeinträge möglichst zeitnah
und vollständig zu beseitigen.
Im Falle eines eingetretenen Schadensereignisses ist zur
unmittelbaren Gefahrenabwehr daher umgehend eine der
nachfolgenden Einrichtungen zu verständigen:
- Feuerwehrleitstelle bei der Branddirektion der Stadt Karlsruhe Telefon 0721/133- 3750
- Notruf Telefon 112
- Örtliche Polizeidienststelle
Im Regelfall wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der
Dienststelle für Umwelt- und Arbeitsschutz entsprechend des
geltenden Alarmplanes für den Stadtkreis Karlsruhe von der
Feuerwehrleitstelle zum Unfallort angefordert.
In Abstimmung mit der Einsatzleitung der Feuerwehr vor Ort wird
dann entschieden, welche Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des
verunreinigten Bodens, Auslegen eines Ölschlängels im Gewässer
zur Bindung des Öls etc.) zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
erforderlich sind.
Je nach Ausmaß des Schadens werden auch Folgemaßnahmen (z.B.
Erkundungsmaßnahmen zur Ermittlung der Schadstoffausbreitung
sowie bei Bedarf Sanierung des Bodens und/oder des Grundwassers
etc.) ergriffen.
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgaben legt die
Dienststelle für Umwelt- und Arbeitsschutz die notwendigen
Schritte zur Behebung des Schadens fest und überwacht diese. Für
die Ausführung bzw. Begleitung der weiteren Maßnahmen vor Ort,
sind durch den Pflichtigen unabhängige
Sachverständige (Ingenieurbüros, chemische Labors)
zu beauftragen.