Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Lärmkartierung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ist Basis der Lärmminderungsplanung auf nationaler Ebene und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht überführt. Nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind von der zuständigen Behörde u.a. Lärmkarten zu erstellen, die den Mindestanforderungen des Anhangs IV der EU-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen. Gemäß dieser Richtlinie wurde sodann im Jahr 2007 die Lärmkartierung für den Ballungsraum Karlsruhe für die Lärmarten
- Straßenverkehr,
- Schienenverkehr (Straßenbahnen) sowie
- Industrie und Gewerbe
durchgeführt. Die Lärmkartierung für die
Schienenstrecken der Deutschen Bahn wurde vom
Eisenbahnbundesamt vorgenommen und im Jahr 2010
veröffentlicht. Die Lärmkarten für den Straßenverkehr
wurden 2012 aktualisiert.
Aktualisierung der Lärmkarten 2014
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurden 2014 die Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm nochmals aktualisiert. Es wurde ein komplett neues Datenmodell erstellt, in dem alle einfließenden Parameter nach dem aktuellsten Stand erneuert wurden. Dies umfasst das Gebäudemodell, das der baulichen Entwicklung der letzten 8 Jahre angepasst wurde, die Verkehrszahlen wurden aktualisiert, ebenso andere Parameter, wie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die Fahrbahnbeläge. Als Besonderheit wurde die digitale 3D-Modellierung verwendet, mit der eine bessere Darstellung der Abschirmwirkung von Gebäuden möglich wurde.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Ballungsraum
Karlsruhe werden über die Landesanstalt für Umwelt,
Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) an
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit weitergegeben und
anschließend an die Kommission übermittelt.
Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts 2014
Die Lärmkartierung an Schienenwegen des Bundes wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt ebenfalls aktualisiert und im Jahr 2014 erstellt. In dieser zweiten Aktualisierung wurden Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern bzw. Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr kartiert. Lärmauswirkungen, die von Schienenwegen privater Infrastrukturbetreiber ausgehen, sind in den Ergebnisdarstellungen jedoch nicht enthalten.
Zuständig für Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen ist seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan wird das EBA bis Mitte des Jahres 2016 erstellen und veröffentlichen.