Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Vorentwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2015
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Gemeinderat hat den Lärmaktionsplan für Karlsruhe im Jahr 2009 beschlossen. Dieser wird deshalb fortgeschrieben.
Bisheriges Verfahren zur Mitwirkung der Öffentlichkeit
Das Gesetz sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit
auch an der Überprüfung des Lärmaktionsplans vor.
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Von März 2015 bis Juli 2015 wurde allen
Ortsverwaltungen die Möglichkeit gegeben, den Entwurf
zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in den
Ortschaftsgremien zu beraten. Außerdem wurden alle 28
Bürgervereine informiert und ein Gesprächstermin
angeboten. Hierzu fanden mehrere Termine in kleineren
Gruppen statt.
Öffentliche Bürgeranhörung
Im Juni 2015 stellte die Verwaltung das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans, die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie inhaltliche Überlegungen zum neuen Lärmaktionsplan in drei öffentlichen Veranstaltungen vor. Bereits hier wurden der Verwaltung zahlreiche Anregungen mitgeteilt.
Online-Beteiligung
Darüber hinaus bestand von April 2015 bis zum 31. Juli
2015 für die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Internet
über den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu informieren
und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell
eingerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz
mitzuteilen.
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bis zum Fristablauf sind über 300 Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Die Hinweise und Bedenken wurden intensiv durch die Verwaltung überprüft und ausgewertet. Die nachfolgende Liste zeigt die Auswertung der Bürgeranregungen.
Übersichtskarte der Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF, 3.13 MB)
Offenlage zum Entwurf der Fortschreibung
Bis zum 15. April 2016 hatten Sie die Möglichkeit Ihre Anregungen zu dem Entwurf des Maßnahmenkonzeptes dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. Die Beteiligungsphase ist mittlerweile abgeschlossen und die eingegangenen Hinweise wurden ausgewertet.